Verbotene Qualzucht

Wenn Katzen für ihre „Schönheit“ leiden müssen

Niederösterreich
26.11.2024 09:17

Samtpfoten mit Faltohren gelten als Qualzucht und haben vor allem im Alter massive gesundheitliche Probleme. Ein Duo landete nun im Tierheim und sucht ein neues Zuhause.

Rundes Gesicht, große Kulleraugen und die charakteristischen kurzen Ohren: Auf den ersten Blick mögen diese Katzen ja süß aussehen. Doch diese „Schönheit“ wird teuer erkauft. Denn die sogenannten Faltohr-Katzen zählen nicht umsonst zu den Qualzuchten. Ausgewachsene Samtpfoten leiden nämlich an den Folgeerscheinungen, haben starke Schmerzen und später einen eingeschränkten Bewegungsapparat. Für die Besitzer bedeutet das: regelmäßige Besuche und damit verbundene Kosten beim Tierarzt.

Duo hätte verkauft werden sollen
Daher ist das Züchten, Importieren und der Verkauf von Tieren mit Qualzucht-Merkmalen verboten. Auch „Hoppalas“, also die unbeabsichtigte Vermehrung, zählen dazu, ebenso wie Werbung mit solchen Tieren. „Alisha“ und „Salim“ hätten jedoch von ihren Besitzern verkauft werden sollen. Die beiden Faltohr-Bengalen-Mischlinge landeten stattdessen im Tierheim Krems. Die zwei anderen Faltohren dürfen die Besitzer behalten, müssen sie aber verpflichtend kastrieren.

Im Tierheim kümmert man sich nun um die beiden. „Es ist extrem schade, dass man Tierleid wegen der Optik in Kauf nimmt“, ärgern sich die Pfleger, die ein neues Zuhause für die beiden suchen: „Man kann sie aber leider nicht jedem geben, weil sie Zeit und Geld voraussetzen.“ Interessenten für die Katzenkinder können sich gerne im Tierheim bewerben. Kontakt: 02732/84720.

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