Das bedeute aber nicht, dass die betreffenden Personen gleich abgeschoben werden, betonte Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck. Die Flüchtlinge könnten nun noch einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht stellen (über das dann die jeweiligen Landeshauptleute entscheiden).
Caritas-Geschäftsführer Klaus Schwertner merkte dazu allerdings an, dass wohl keiner der Flüchtlinge die dafür notwendige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren vorweisen könnte. Möglich sei aber die Ausstellung einer sogenannten Duldungskarte durch die Fremdenpolizei, sofern eine Abschiebung nicht möglich ist (etwa wegen nicht ausgestellter Dokumente oder anderer Probleme).
"Es haben alle Rechtsberatung"
Sowohl Caritas als auch Innenministerium widersprachen Mutmaßungen, dass eine "Abschiebungswelle" bevorstünde. Es könne freilich sein, dass es in einzelnen Fällen zu Abschiebungen komme, sagte Schwertner. Im Innenministerium betonte man, dass es auf jeden Fall vor einer allfälligen Abschiebung zur Rückkehrberatungen (für eine freiwillige Rückkehr inklusive finanzieller Unterstützung) kommt. Grundsätzlich sei "von Einzelfall zu Einzelfall" zu prüfen, so Grundböck.
Kritik der Flüchtlinge, dass es keine ausreichende Rechtsberatung gebe, wies Schwertner zurück: "Es haben alle Rechtsberatung meiner Information zufolge", sagte Schwertner. Es werde noch am Dienstag erneut Gespräche im Servitenkloster geben - allerdings werde es dabei nur um die Hausordnung gehen, nicht um den rechtlichen Status der Flüchtlinge.
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