Während das Innenministerium die Pläne zur Ausrollung der Bezahlkarte vorantreibt, droht just im „Pilotland“ ein Rechtsstreit: Weil er „Güter des täglichen Bedarfs“ über die Bezahlkarte nicht mehr auf Online-Plattformen kaufen könne, schaltete ein in Niederösterreich untergebrachter Asylwerber sogar seinen Anwalt ein. Was im Antrag steht und wie es weitergeht.
Als erstes Bundesland führte Niederösterreich im Juni eine Bezahlkarte für Asylwerber in der Grundversorgung ein. „Die Sachleistungskarten dienen dazu, den Kauf von Tabak und Alkohol zu unterbinden und Überweisungen an potenzielle Schlepper zu verhindern“, hieß es damals – und heißt es heute.
In acht ausgewählten Unterkünften Niederösterreichs werden an Asylwerber seither Bezahlkarten des Anbieters Pluxee (ehemals Sodexo) anstelle von Bargeldscheinen verteilt. Laut Niederösterreichs ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wollte Niederösterreich mit dem Modell gerne als Pilotland vorangehen. Denn „wenn es bei uns als größtes Flächenland funktioniert, funktioniert es überall“, hieß es.
Ob wirklich auch alles funktioniert, dürfte sehr bald auch vor Gerichten entschieden werden.
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