Anrainer hätten vier Wochen Einspruchsfrist gehabt, um Bäume entlang der Semmeringbahn zu retten. Doch da waren diese bereits längst Geschichte.
Der Kahlschlag entlang der Semmeringbahn in Payerbach im Bezirk Neunkirchen schlägt weiter hohe Wellen. Wie berichtet, waren dort laut ÖBB zum Schutz der Gleisanlagen unzählige Bäume gefällt worden. Sehr zum Ärger der Anrainer, die sich – wie berichtet – nicht nur um die Umwelt sorgten, sondern auch den Wegfall eines natürlichen Lärmschutzes beklagten.
„Wollen uns für dumm verkaufen“
Doch Wochen später staunten die Bewohner erneut, dieses Mal aber aufgrund eines Briefes der Bezirkshauptmannschaft, der ihnen zugestellt wurde. Dieser enthielt nämlich die Bewilligung zum bereits durchgeführten „Kahlhieb“ auf dem Grundstück – inklusive vierwöchiger Einspruchsfrist für die Anrainer! „Was bringt uns das, wenn bereits vollendete Tatsachen bestehen? Das stinkt doch zum Himmel“, kritisiert man. „Die Rodung im April war illegal und die Bevölkerung wird mit der nachträglichen Legitimation für dumm verkauft“, sind die Anrainer überzeugt.
Seitens der BH verteidigt man die Arbeiten: „Sie erfolgten nicht mit dem Ziel einer Rodung, sondern einer möglichst raschen natürlichen Verjüngung des Waldes.“ Auf den Vorwurf der fehlenden Genehmigung wollte man aber trotz Nachfrage nicht näher eingehen.
„Ein Irrtum“
Etwas konkreter wird die ÖBB, die von einem „Irrtum“ sprechen. „Entgegen der ursprünglichen Annahme war zum Eisenbahngesetz auch zusätzlich das Forstgesetz gültig. Die Behörde wurde danach involviert und der erforderliche Bescheid eingeholt“, betont ein Sprecher der Bundesbahnen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.