Im Paket verpackt sind etwa Neuerungen wie die Einführung von Fahrradstraßen und sogenannter Begegnungszonen, die Flexibilisierung der Radwegebenutzungspflicht sowie ein Telefonierverbot am Rad.
Die Neuerungen im Detail:
Eine Senkung der Promillegrenze von derzeit 0,8 auf 0,5 ist nicht vorgesehen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hatte sich für eine Senkung ausgesprochen, die Mehrheit der Experten war dagegen, begründete das Verkehrsministerium das Festhalten an der alten Grenze. Auch die Kennzeichnungspflicht (Nummerntafeln für Radfahrer) ist vom Tisch.
Durch enormen Ansteig an Radlern bedarf es neuer Regelungen
Die Novelle ist laut Verkehrsministerin Doris Bures deswegen notwendig geworden, weil "immer mehr Menschen ihre Wege umweltfreundlich und gesundheitsbewusst mit dem Rad zurücklegen".
Die Statistik widerspricht nicht: Derzeit gibt es in Österreich sieben Millionen Fahrräder, Tendenz steigend. Der Radverkehrsanteil ist zwischen 2006 und 2011 um 40 Prozent gestiegen. Bures: "Mir geht es um ein friedliches, gleichberechtigtes und rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr - und um die größtmögliche Sicherheit für alle Straßenverkehrsteilnehmer. Dafür brauchen wir ausreichend Raum und klare Regeln."
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