'Mit Kindern arbeiten'

Nach Attacke mit Schere: Schule zieht Jugendanwalt hinzu

Österreich
19.11.2012 14:03
In der Neuen Mittelschule in Gols im Burgenland, wo am Freitag - wie berichtet - ein 13-Jähriger einen Mitschüler im Streit mit einer Schere verletzt hatte, ist man am Montag um die Aufarbeitung des Vorfalls bemüht gewesen: Es wurden Gespräche mit den betroffenen Eltern geführt, in der ersten Stunde holte man zudem alle Schüler zusammen und informierte sie. Der verletzte Schüler nahm bereits wieder am Unterricht teil.

"Ich bin über 35 Jahre Lehrer und habe so etwas Gott sei Dank noch nie erlebt", meinte der Direktor. Er habe in der letzten Stunde am Freitag selbst subliert und die Schüler gegen 13.35 Uhr entlassen. Wenige Minuten später kam es dann zu dem Zwischenfall.

Angeblich sei der spätere Angreifer von einem anderen Schüler festgehalten worden und habe sich dagegen mit einer Schere zur Wehr gesetzt, erzählte Schrammel. Der verletzte Schüler habe "eine kleine Fleischwunde" am Rücken erlitten. Diese sei desinfiziert und mit einem Pflaster versorgt worden.

"Hätte noch ärger ausgehen können"
Gleich in der ersten Stunde nach dem Wochenende wurden die Schüler zusammengeholt. "Wir haben ihnen vor Augen geführt, dass das noch ärger hätte ausgehen können, wenn man unbedacht so etwas wie eine Schere oder ein Messer einsetzt", so Schrammel. Jetzt werde mit den Kindern in der Schule gearbeitet, damit man ihnen "die Ängste nimmt und die Situation erklärt", erläuterte Bezirksschulinspektor Wolfgang Kery.

Jener Schüler, der den anderen attackiert hatte, nimmt vorerst nicht am Unterricht teil. Über mögliche Konsequenzen soll entschieden werden, wenn man Experten gehört hat.

Jugendanwalt eingeschaltet
Neben Polizei und Bezirkshauptmannschaft wurden auch der Schulpsychologische Dienst und der Jugendanwalt eingeschaltet: "Alles, was notwendig war, haben wir gemacht, in Absprache mit dem Landesschulrat und dem Bezirksschulinspektor", erzählte der Direktor.

Denkbar sei in Fällen von Fehlverhalten etwa eine Suspendierung für den Zeitraum von acht Tagen bis vier Wochen. Sollten Psychologen zur Ansicht kommen, dass Gefahr im Verzug sei, gebe es auch die Möglichkeit der Betreuung in einer heilpädagogischen Station.

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