Wenn Islamisten offen marschieren und ein Kalifat statt der Demokratie fordern, sieht der schwarze oberösterreichische Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer rot. Er will, dass schon alleine diese Forderung unter strenge Strafe gestellt wird und hofft auf Rückendeckung von Amtskollegen anderer Bundesländer.
In Österreich soll es erst gar nicht so weit kommen: Mit Blick auf den Islamisten-Aufmarsch in Hamburg, wo 1000 Radikale die Errichtung eines islamischen Gottesstaates – eines Kalifats – mitten in Europa forderten, schlägt Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer jetzt eine Verschärfung im Strafgesetzbuch vor. Konkret will der ÖVP-Politiker bei der kommenden Landesflüchtlingsreferentenkonferenz in zwei Wochen einen Antrag einbringen, den Tatbestand in § 247b zu reformieren.
Demokratie versus Kalifat
Hattmannsdorfer zitiert aus dem Gesetzesvorschlag: „Bereits der öffentliche Aufruf bei Demonstrationen und Veranstaltungen sowie der Aufruf in den sozialen Medien, unsere Demokratie durch ein Kalifat und eine Scharia zu ersetzen bzw. einen islamistischen Gottesstaat zu errichten, soll mit harten Strafen für die handelnden Personen und den damit in Verbindung stehenden Organisationen verbunden werden.“ Konkret angesprochen wird die Grüne Justizministerin Alma Zadic, die in diesem Fall für eine Gesetzesänderung zuständig ist.
„Ein Warnzeichen für Österreich“
Hattmannsdorfer weiter: „Dass mitten in Europa ganz offen die Errichtung einer islamischen Diktatur nach Regeln der Scharia gefordert wird, ist ein Warnzeichen auch für Österreich. Daher muss es von Beginn an eine harte Antwort im Umgang mit religiösen Fanatikern geben, damit unsere Grundwerte und unser friedliches Miteinander nicht gefährdet werden.“
Einstimmigkeit wichtig
Bei der besagten Konferenz wird der oberösterreichische Integrationslandesrat diesen Vorschlag vorbringen. Und er hofft auf Unterstützung durch die Referenten in den anderen Bundesländern. Die Zustimmung der blauen und schwarzen Kollegen ist gewiss, die SPÖ-regierten Ressorts in Tirol, Wien, Kärnten und dem Burgenland sind sich noch im Unklaren darüber. Wird der Antrag einstimmig angenommen, muss die Justizministerin den Vorschlag prüfen.
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