Hunde-Drama

Kein Tag Haft für Todesbisse regt viele Leser auf

Oberösterreich
24.05.2024 08:00

„Diese Strafe reicht gerade für einen kleinen Hundebiss mit einem Kratzer, welcher mit einem Pflaster versorgt werden muss. Aber sicher nicht für eine zerfleischte Joggerin mit Todesfolge“ – oder „Unsere Rechtssprechung ist ein Witz……und ein Hohn für die Opfer“: Unser Bericht über die Hundehalterin von Naarn sorgt für Hunderte Kommentare auf krone.at.

Die 38-Jährige war, wie berichtet, Anfang März am Landesgericht Linz wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt worden. Wie nun bekannt wurde, musste die Mühlviertlerin aber nicht in Haft. Ihre Haft- wurde in eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro umgewandelt. Sie entspricht 300 Tagessätze, die mit je sechs Euro festgelegt worden sind.

Doch warum?
Nach dem Urteil hat ihre Hundehaftpflichtversicherung den Angehörigen der getöteten Joggerin Herta A. (60) 40.000 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Verteidiger Philipp Wohlmacher beantragte daraufhin im Nachhinein die Milderung der Strafe. Auch die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände, so Walter Eichinger, Sprecher des Linzer Landesgerichts.

Zwei Sorgepflichten
„An sich wäre die Auszahlung schon beim Prozess ein wesentlicher Milderungsgrund gewesen, die Versicherung hat aber noch Zeit gebraucht, deshalb habe ich diese Zahlung dann nachträglich als mildernd beantragt“, sagt Verteidiger Philipp Wohlmacher. „Meine Mandantin hat zwei Sorgepflichten, sprich Kinder, sie befindet sich immer noch im Krankenstand und hat wenig Einkommen.“

§ 19 StGB Geldstrafen

1) Die Geldstrafe ist in Tagessätzen zu bemessen. Sie beträgt mindestens zwei Tagessätze.

(2) Der Tagessatz ist nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsbrechers im Zeitpunkt des Urteils erster Instanz zu bemessen. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5 000 Euro festzusetzen.

(3) Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht dabei zwei Tagessätzen.

Verurteilte macht noch Trauma-Reha
Die 38-Jährige muss noch eine Trauma-Reha machen. Ihre beiden Stellungnahmen auf Facebook hat sie laut Wohlmacher auf Anraten ihrer Ärzte geschrieben, es sollen aber keine weiteren Postings folgen.

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