Tödliche Beißattacke

Statt Haft muss Hundehalterin Geldstrafe zahlen

Oberösterreich
23.05.2024 07:04
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Nächster Paukenschlag im Fall der tödlichen Beißattacke von Naarn: Nachdem sich die Hundehalterin in den letzten Tagen zweimal via Facebook zu Wort gemeldet hatte, wurde jetzt bekannt, dass die wegen grob fahrlässiger Tötung Verurteilte nicht ins Gefängnis muss. Ihre Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe umgewandelt.

15 Monate Haftstrafe, fünf davon ohne Bewährung. So lautete im März dieses Jahres das Urteil des Richters für jene 38-jährige Hundehalterin, deren drei American Staffordshire Terrier im Oktober 2023 in Naarn eine Joggerin angefallen und regelrecht zerfleischt hatten.

Statt Haft muss die Hundebesitzerin aus Naarn nun eine Geldstrafe zahlen.
Statt Haft muss die Hundebesitzerin aus Naarn nun eine Geldstrafe zahlen.(Bild: Dostal Harald, Krone KREATIV)

Geldstrafe statt Gefängnis
Wie Walter Eichinger von Landesgericht Linz jetzt bestätigt, musste die rechtskräftig Verurteilte aber nicht ins Gefängnis. Ihre fünfmonatige Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro umgewandelt. Die Höhe der Geldstrafe entspreche 300 Tagessätze, die wegen der finanziellen Situation der Verurteilten mit je sechs Euro festgelegt worden sind.

Ansprüche bezahlt
Grund für die nachträgliche Strafmilderung soll sein, dass die Entschädigungsansprüche an die Hinterbliebenen bezahlt worden seien. „Ehemann und Sohn der getöteten Joggerin wurden 40.000 Euro Trauerschmerzengeld zugesprochen, dieses Geld ist bereits geflossen“, sagt Eichinger. Deshalb hätte der Anwalt der Hundehalterin auch einen Antrag auf nachträgliche Strafmilderung gestellt.

Joggerin von Hunden totgebissen
Die tödliche Hundeattacke auf eine Joggerin (60) in Naarn schockte vorigen Oktober das ganze Land. Am 2. Oktober des vergangenen Jahres hatten ihre drei American Staffordshire Terrier eine Joggerin buchstäblich zerfleischt. Für das Opfer kam jegliche Hilfe zu spät. 

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