Die Freiheitliche Jugend plant, wegen des Asylgesetzes eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzureichen. „Verfassungswidrige Paragrafen“ würden Kinder- und Jugendrechte verletzen, lautet die Argumentation. Dabei geht es aber nicht um die Rechte von Migrantinnen und Migranten, sondern um die der österreichischen Bevölkerung.
„Jene, die Schutz suchen, sind jetzt die, vor denen unsere Kinder Schutz brauchen“, sagte Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) am Mittwoch. So seien hunderte Gewalttaten von Migrantinnen und Migranten bekannt, bei denen Opfer zumeist Österreicherinnen und Österreicher waren.
Die Verfassungsbeschwerde geht demnach auf die staatlichen Schutzpflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen ein, die in der Bundesverfassung festgeschrieben sind. Zudem fußt sie auf den staatlichen Schutzpflichten gegenüber Menschen, die in der Europäischen Grundrechte-Charta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten sind.
Migranten brachten „Gewalt, Hass und Terror“
Der Zuzug von Migrantinnen und Migranten ist laut der FPÖ unkontrolliert, damit seien „Gewalt, Hass und Terror“ angekommen. „Faktische Abschiebungen“ von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, seien nicht möglich, kritisierte Haimbuchner.
Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll am Donnerstag eingebracht werden.
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