Kulturkampf am Spitalsbett: In den Salzburger Landeskliniken fordert ein muslimischer Mann, dass seine Ehefrau nur von Ärztinnen behandelt wird, und beschwert sich bei der Patientenanwaltschaft. Der „Krone“ liegt der aufgebrachte Schriftverkehr vor, der auch zeigt, wie sich das Spital gegen Diskriminierungsvorwürfe wehrt.
Immer wieder tauchen Erfahrensberichte über unschöne Szenen in Spitälern auf: Muslimische Männer fordern teils vehement, dass ihre kranken oder schwangeren Frauen oder Schwestern aus religiösen Gründen nur von Ärztinnen betreut oder behandelt werden dürfen. Das betrifft zumeist die Bereiche Pflege oder Gynäkologie. Ein aktueller Fall aus Salzburg wird derzeit von der Patientenanwaltschaft geprüft.
Dort beschwert sich ein (übrigens am 1.1. geborener) in Salzburg wohnhafter Mann mit migrantischen Wurzeln, dass seine nicht Deutsch sprechende Frau, trotz ausdrücklichem Wunsch, nicht von Ärztinnen behandelt wurde. Er ortet Diskriminierung, Respektlosigkeit und einen Verstoß gegen die Menschenwürde sowie gegen österreichisches Recht.
Weiters fordert er eine Entschuldigung und eine schriftliche Bestätigung, dass „der Wunsch nach Betreuung durch weibliches Fachpersonal rechtlich zulässig und verbindlich ist“.
Salzburger Uniklinik wehrt sich
Offiziell kann die Klinikleitung den Fall noch nicht kommentieren: „Ich kann das Vorliegen der Beschwerde bestätigen, zum Inhalt aber nichts sagen, weil die Beschwerde noch läuft“, sagt Kliniksprecher Wolfgang Fürweger zur „Krone“.
Unabhängig davon hat die Klinik auf die Beschwerde geantwortet und verwehrt sich gegen jede Form von Diskriminierung von Patientinnen und Patienten und auch gegen das eigene Personal: „Die medizinische und pflegerische Versorgung erfolgt je nach Diensteinteilung durch männliches und/oder weibliches Personal. Eine freie Arztwahl ist in einer öffentlichen Krankenanstalt weder vorgesehen noch möglich“, steht in der Antwort.
Die Rechtsgrundlagen, auf die sich der Beschwerdeführer bezieht, seien unrichtig interpretiert. Nachsatz an den Ehemann gerichtet: „Keinesfalls rechtfertigen diese, dass Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund des Geschlechts diskriminieren dürfen!“
Keine rechtliche Grundlage
Doch darf man sich tatsächlich in einem öffentlichen Spital seinen Arzt, männlich oder weiblich, selbst aussuchen? „Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage“, sagt der renommierte Wiener Patientenanwalt Gerhard Jelinek auf Anfrage der „Krone“.
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