Ein umfassendes Geständnis war für einen Gewalttäter am Welser Gericht die Rettung. Denn so kam er mit der Mindeststrafe davon, obwohl seine Familie ein siebenjähriges Martyrium ertragen musste. Und von diesem waren auch die Haustiere nicht ausgenommen gewesen.
„Ich bekenne mich vollumfänglich schuldig“ – für manche Beobachter überraschende Einsicht und Reue zeigte ein 57-jähriger Familienvater, der sich am Montag am Welser Gericht dem Schöffensenat stellen musste. Doch es war ein weiser Schachzug, wie sich beim Schuldspruch herausstellen sollte. Denn die ausgesprochene Strafe war am untersten Ende der Skala: Fünf Jahre Haft, das Strafgesetzbuch hätte bis zu 15 Jahre Gefängnis hergegeben.
Ankläger noch unsicher
Der Geboltskirchner nahm die Strafe sofort an, die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab, daher ist der Spruch noch nicht rechtskräftig. Ob sich der Ankläger mit der Mindeststrafe zufriedengibt, wird sich in zwei Tagen weisen. Möglich ist aber auch eine Berufung, denn mit der Strafe kann es in zweiter Instanz nur nach oben gehen.
Ich bekenne mich vollumfänglich schuldig.
Der Angeklagte vor Gericht
Wachstumsfuge gebrochen
Denn das Martyrium, das die Familie des Angeklagten über sieben Jahre lang erlitten hatte, ist erschütternd. Der Familienvater hatte seine Ehefrau, die beiden eigenen Töchter und die Stieftochter immer wieder geschlagen. Mehrmals wöchentlich habe er seine flache Hand ins Gesicht der Kinder, gegen deren Gesäß gerichtet, einmal kam auch der Gürtel zum Einsatz.
Der Stieftochter ist er so stark auf den Fuß gestiegen, bis die Wachstumsfuge gebrochen ist. Die Ehefrau fing „Watschen“ ab. Auch die Haustiere der Familie waren nicht vor Gewaltausbrüchen sicher. Katzen wurden gegen die Wand geschleudert, der Hund wurde in die Rippen getreten. Daher gab’s neben fortgesetzter Gewaltausübung den Vorwurf der Tierquälerei.
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