5 Euro pro Monat

Grüne wollen Pauschalabgabe für legale Downloads

Web
11.10.2012 10:09
Die Grünen haben in die Diskussion um die Abgeltung des Urheberrechts einen neuen Vorschlag eingebracht: Während die Künstler derzeit eine Abgabe auf Speichermedien wie Festplatten forcieren und angesichts von Einnahmeneinbußen durch Internetkopien am 17. Oktober auf die Straße gehen wollen, plädiert Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl für eine Abgabe auf Breitbandinternetzugänge in Höhe von fünf Euro pro Monat.

Ein großer Prozentsatz der Einnahmen solle in Sozialfonds für Künstler fließen, erklärt Zinggl in seinen "Grünen Überlegungen zur Zukunft des Urheberrechts" (PDF).

Grüne: Faire Verteilung und Rechtssicherheit
In der Frage der Verteilung der Gelder treten die Grünen für ein Freiwilligkeitsprinzip ein. Ähnlich dem ORF-Teletest sollen sich Nutzer freiwillig melden können, deren Up- und Downloadverhalten dann mitverfolgt wird. Je häufiger beispielsweise ein Song konsumiert wird, desto mehr Geld bekomme dann der entsprechende Künstler. Mit einer Abgabe auf Breitbandanschlüsse würde jeder Internetnutzer zudem Rechtssicherheit bekommen, da jede private Kopie automatisch abgegolten wäre, ist Zinggl überzeugt.

Kritiker halten Pauschale für "unausgegoren"
Skeptisch reagierte am Mittwoch dagegen das Forum Mobilkommunikation, das die Pauschale "unausgegoren" nennt. Geschäftsführerin Margit Kropik plädiert für eine Abgabe der Content- bzw. Download- und Streaminganbieter im Netz.

Seit Jahren Streit um Urheberrecht
Die Frage, wie die Urheberrechte von Künstlern im Internetzeitalter abgegolten werden können, ist seit Jahren umstritten. Mit der Abgabe auf Speichermedien (Festplattenabgabe), der Abgabe für Download- und Streaminganbieter (Contentabgabe) und der nunmehrigen Abgabe auf Internetzugänge liegen mehrere Modelle für eine Reform des Urheberrechts vor.

Derzeit wird an einer Novelle des Rechts gearbeitet, die zuständigen Ministerinnen Claudia Schmied (Kultur) und Beatrix Karl (Justiz) haben bereits eine Adaptierung in Aussicht gestellt. Handlungsbedarf besteht auch beim Urhebervertragsrecht, das die Rechte der Kulturschaffenden gegenüber Verlagen und Medienkonzernen besserstellen soll.

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