Anfrage an Ministerin

Grüne orten bei Grassers Haftausgang „Promi-Bonus“

Innenpolitik
19.08.2025 20:00

Der Haftausgang von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (56) schon nach einigen Wochen sorgte für Aufregung – und nun für eine parlamentarische Anfrage. Befürchtet wird, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben wird.

Sommerlicher Aufreger am Wörthersee. Plötzlich taucht in einem Promilokal ein Promi auf. Das allein wäre der Normalzustand. Doch handelt es sich um einen, der eigentlich hinter Gittern sitzen sollte: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, rechtskräftig verurteilt wegen Untreue und Geschenkannahme. Er hat am 2. Juni 2025 seine vierjährige Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck angetreten.

Am letzten Juli-Wochenende, also keine acht Wochen später, taucht er mit seiner Gattin Fiona im schönen Kärnten auf. Es handelte sich um einen genehmigten Haftausgang – Insassen haben das Recht, zur Vorbereitung auf das Leben danach bzw. für unaufschiebbare persönliche Angelegenheiten. Laut Grassers Anwalt ging es um den Besuch der betagten Eltern in Kärnten.

So früher Ausgang „sehr unüblich“
Die Grünen wollen das so nicht durchgehen lassen. Ihre Rechtsexperten würden meinen, ein Ausgang so früh nach Haftantritt sei doch sehr unüblich. Sicherheitssprecherin Agnes Prammer hat daher eine parlamentarische Anfrage eingebracht. „Die Möglichkeit, einen Ausgang aus der Haft zu nehmen, ist ein wichtiges Instrument für die Resozialisierung und den Erhalt familiärer Beziehungen. Klar ist aber auch: Einen Promi-Bonus darf es nicht geben – sonst wird das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat untergraben.“

Fragen an Justizministerin
Die Grünen wollen nun von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wissen, wie es zur Genehmigung von Grassers Ausgang gekommen ist und ob solche Ausgänge auch bei anderen Häftlingen schon in den ersten Wochen der Haft genehmigt würden. Prammer: „Denn eines muss klar sein: Vor der Justiz müssen alle gleich sein.“ Unabhängig davon profitiert der einstige Sonnyboy der Politik von einer jüngst erlassenen Möglichkeit. Der 56-Jährige könnte schon in einigen Monaten die Fußfessel beantragen.

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