Die Republik Österreich versagt wieder einmal als Schutzmacht von Südtirol. Der österreichische Pass für eine 105-jährige Katakombenlehrerin rückt in weite Ferne, der Politik fehlt der Wille. Aber rechtlich sei vieles möglich.
„Ich bin als Österreicherin geboren, als Österreicherin will ich sterben.“ So viel Patriotismus aus der Kehle einer eigentlichen Italienerin, das macht heimischen Politikern aktuell Angst und Bange.
105-Jährige kämpft um österreichischen Pass
Denn die Causa rund um die 105-jährige Südtirolerin Hermine Aloisia Mayr (verwitwete Orian) – die ehemalige Katakombenlehrerin kämpft, wie berichtet, um einen österreichischen Pass – lässt Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und den zuständigen Innenminister Gerhard Karner sprachlos zurück. Man wolle sich zur Causa einfach nicht äußern, heißt es auf Nachfrage der „Krone“.
Die Rechtslage sei klar, was die Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen betrifft.
Die Verfassung sieht die Verleihung der Staatsbürgerschaft auch vor, wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik Österreich liegt. Im Vorjahr landeten, laut Zahlen des Innenministeriums, 59 Vorschläge im Ministerrat – in 28 Fällen gab es eine Zustimmung.
Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Wortlaut des Gesetzestexts auf bereits erbrachte und noch zu erwartende außerordentliche Leistungen im besonderen Interesse der Republik abzielt. Bei einer Frau im so fortgeschrittenen Alter wohl unmöglich, so die höhnischen Worte einiger Beamten.
Das erste Kriterium für die Katakombenlehrerin könnte man mit dem Faktor der Schutzmacht argumentieren.

Universitätsprofessor Peter Bußjäger sieht rechtliches Potenzial
Bild: Jürgen Radspieler
„Großer Spielraum“: Recht nicht gleich Gerechtigkeit
Verfassungsrechtler Peter Bußjäger kennt die Thematik schon länger und bewertet das Zögern der politischen Akteure mit einem milden Lächeln: „Natürlich wiegt das Kriterium mit den noch erwartbaren Leistungen sehr schwer, aber der Bund hat hier auch großen Ermessensspielraum. Die wichtigste Frage lautet, wie strikt die Bundesregierung in der Vergangenheit gehandelt hat.“
Netrebko, Ronivaldo, Solowow: Aushängeschilder?
Und da offenbaren sich wohl bei Personen wie der russischen „Putin-Freundin“ Anna Netrebko und dem polnischen „Leider-doch-nicht-Investor“ Michal Solowow, die zwar die rot-weiß-rote Staatsbürgerschaft bekommen haben, aber im Nachhinein nicht wirkliche Aushängeschilder für die Alpenrepublik waren, etliche Lücken im Gesetzestext.
Vor allem die aktuelle Einbürgerung von Brasilien-Legionär Ronivaldo wirft Fragen auf. Zum Beispiel: Welche Leistungen ein 35-jähriger Fußballer noch für unser Land erbringen kann? Fakt ist, für Frau Mayr fehlt nur der Wille …
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