Die Arbeits- und Sozialgerichte platzen großteils aus allen Nähten. Oft auch deshalb, weil gesetzliche Regelungen unzufriedenstellend in der Praxis greifen oder Sachverständige schwer infrage gestellt werden. Auch ein würdevolles Altern steht hier schwer in Konkurrenz mit dem weit billigeren und ruhigstellenden Medikamentencocktail, wie dieser Fall zeigt.
Fassungslos, enttäuscht und verbittert über die Pensionsversicherungsanstalt und wie das österreichische Sozialsystem heute anscheinend Fälle löst, ist die Familie von Berta Z. aus dem Bezirk Waidhofen an der Thaya in Niederösterreich. Schon damals konnte die Familie ihren Ohren kaum glauben, als sie eine Aussage einer Vertreterin der Pensionsversicherung (PV) wahrnahm: Der Mutter solle man einfach mehr oder stärkere Medikamente verabreichen, um den Aufwand zu minimieren – so müsse die Pflegestufe nicht von 5 auf 6 erhöht werden, die „Krone“ berichtete.
Nun ist die Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes Krems über die Erhöhung der Pflegestufe da. Mit einem für die Familie unglaublichen Ergebnis:
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