Er kräht jeden Morgen erstmals um 4.30 Uhr und wiederholt das dann alle 15 Minuten. Nachbarn in dem Kärntner Dorf fühlen sich dadurch belästigt. Eine Frau leidet angeblich unter Schlafstörungen. Mit einer Klage sollte das Halten der Hühner und des Hahnes untersagt werden.
Das Gericht widmete sich dem Problem eingehend. Ein Sachverständiger wurde zur Geräuschermittlung ausgeschickt. Er stellte fest: Die Tiere sind nachts in einem Stallgebäude mit dicken Mauern untergebracht. Nur ein kleines Fenster ist geöffnet. Dass die gegenüber wohnende Klägerin durch das Krähen gestört werden könnte, hält der Gutachter für "schwer vorstellbar".
"Kleines Dorf mit viel Landwirtschaft"
Trotzdem meinten zwei untere Justiz-Instanzen, die Lärmbelästigung wäre unzulässig. Doch der Oberste Gerichtshof rückte alles wieder zurecht: Denn das Stallgebäude mit Hahn und Hühnern befindet sich in einem kleinen Dorf, umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dass dort jemand solche Tiere hält, wäre also durchaus ortsüblich. Die Klage wurde abgewiesen - der Hahn darf also weiterkrähen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.