Skurriler Lärmstreit

Höchstgericht entschied: Hahn darf weiterkrähen

Österreich
19.07.2012 09:45
Erst kürzlich hat der Unabhängige Verwaltungssenat in der Steiermark das Gebimmel von Kuhglocken in einem Wohngebiet als "unzumutbar" bezeichnet (Story in der Infobox). Der Oberste Gerichtshof musste sich nun mit einem ähnlichen Fall beschäftigen: Es ging um 13 Hühner und einen Hahn. Vor allem dieser war das Problem.

Er kräht jeden Morgen erstmals um 4.30 Uhr und wiederholt das dann alle 15 Minuten. Nachbarn in dem Kärntner Dorf fühlen sich dadurch belästigt. Eine Frau leidet angeblich unter Schlafstörungen. Mit einer Klage sollte das Halten der Hühner und des Hahnes untersagt werden.

Das Gericht widmete sich dem Problem eingehend. Ein Sachverständiger wurde zur Geräuschermittlung ausgeschickt. Er stellte fest: Die Tiere sind nachts in einem Stallgebäude mit dicken Mauern untergebracht. Nur ein kleines Fenster ist geöffnet. Dass die gegenüber wohnende Klägerin durch das Krähen gestört werden könnte, hält der Gutachter für "schwer vorstellbar".

"Kleines Dorf mit viel Landwirtschaft"
Trotzdem meinten zwei untere Justiz-Instanzen, die Lärmbelästigung wäre unzulässig. Doch der Oberste Gerichtshof rückte alles wieder zurecht: Denn das Stallgebäude mit Hahn und Hühnern befindet sich in einem kleinen Dorf, umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dass dort jemand solche Tiere hält, wäre also durchaus ortsüblich. Die Klage wurde abgewiesen - der Hahn darf also weiterkrähen.

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