Betagten überfallen

Junges Kärntner Pärchen wegen Raubes verurteilt

Österreich
02.07.2012 13:06
Ein junges Paar aus Kärnten ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat des Raubes schuldig befunden worden. Der 22 Jahre alte, arbeitslose Schlossergeselle bekam zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt. Seine Freundin (21) muss drei Monate absitzen, weitere neun Monate wurden bedingt ausgesprochen. Sie gaben vor Gericht zu, im April einen 83-Jährigen beraubt und dabei 800 Euro erbeutet zu haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Am Tag des Verbrechens hatten die zwei jungen Leute, die beide in Verbindung zum Suchtgiftmilieu stehen, in einem Park in Klagenfurt schon untertags Jägermeister und Bier konsumiert. Der Bursche machte sich auf den Weg, um Zigaretten zu organisieren. Der 83 Jahre alte frühere Buchdrucker hatte gerade seine Pension behoben, als der 22-Jährige ihn ansprach. Der alte Mann gab dem Burschen die Zigaretten aus seiner Aktentasche, da erspähte dieser darin mehrere Geldscheine. Sofort lief er zurück in den Park. Gemeinsam mit seiner Freundin kehrte er zurück und verfolgte den Mann. Vor der Hauptpost schlug der Arbeitslose schließlich zu und entriss dem Opfer die Tasche.

"Ich bin auf die dumme Idee gekommen"
Vor Gericht waren beide geständig. Der Bursche versuchte noch, die Schuld auf sich zu nehmen: "Ich bin auf die dumme Idee gekommen." Doch auch die junge Frau war als Beitragstäterin an dem Raub beteiligt. Sie hatte sogar das Geld genommen, die Tasche weggeworfen und die Beute aufgeteilt. Mit dem Geld hatte das Pärchen Lebensmittel gekauft und einige Rechnungen bezahlt, gaben beide Angeklagten an. Beim Opfer entschuldigten sie sich, ihm wurden die 800 Euro zurückgegeben. Das Geld stammt vom Vater des Angeklagten.

Raub ist Kapitalverbrechen
Nach der Urteilsverkündung machte Richter Christian Liebhauser-Karl den Angeklagten noch einmal die Tragweite ihrer Tat klar: "Bei Raub handelt es sich um ein Kapitalverbrechen!" Beim Burschen kommt zu der zweijährigen, teilbedingten Haftstrafe auch noch der Widerruf einer früheren bedingten Strafe in der Höhe von drei Monaten hinzu. Damals war er wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen worden. Beide Angeklagten nahmen ihr Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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