VKI-Klage

Unzulässige Klauseln in den AGB von Amazon Prime

Web
20.02.2024 11:09

Der Online-Versandhändler Amazon hat Anpassungsbedarf bei den Vertragsbestimmungen seines Mitgliedsprogramms Amazon Prime. Zu dieser Einschätzung kommt das Handelsgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Es geht um acht Klauseln zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und das Widerrufsrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Amazon Prime bietet verschiedene Leistungen, beispielsweise den schnellen Versand von Artikeln ohne Zusatzkosten oder verschiedene digitale Services, wie das Streaming von Filmen und Serien. Grundlage für die Teilnahme am kostenpflichtigen Mitgliedsprogramm sind die als „Amazon-Prime-Teilnahmebedingungen“ bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Gericht stößt sich vor allem an der Präsentation von darin enthaltenen Informationen zu den Kosten des Service, die als intransparent und daher als rechtswidrig eingestuft wird. So verweise Amazon Prime zu Mitgliedsgebühren, verfügbaren Mitgliedschaftsmodellen und den Laufzeiten des Prime-Services auf einen Online-Link, der aber nicht direkt zu den Informationen, sondern auf eine „Hilfe- und Kundenserviceseite“ führe. Erst von dort sei dann auf die eigentlich versprochene Seite zu navigieren.

„Labyrinthartige“ Strukturen
Aus Sicht des Gerichts ist es den Verbrauchern aber nicht zuzumuten, für den Abschluss des Mitgliedsprogramms die gesamte Hilfe- und Kundenservice-Seite zu durchsuchen, um zu den Informationen über die verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten zu gelangen. „Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können“, hielt Joachim Kogelmann, Jurist im VKI, dazu fest.

„Es muss möglich sein, sich über wichtige Vertragsdetails wie Laufzeiten, Mitgliedschaftsmodelle oder Preise schnell und unkompliziert zu informieren, ohne sich in den Untiefen von Websites zu verirren.“

Potenzielle Irreführung bei Widerrufsrecht
Ein weiterer Punkt betrifft das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht. Hier sieht das Gericht eine potenzielle Irreführung. Denn Amazon Prime suggeriere, dass die Rücktrittserklärung an eine bestimmte Form - „auf die von Amazon vorgegebene Art und Weise“ - gebunden ist, was rechtlich aber nicht der Fall sei.

Konkret bietet Amazon Prime die Option der Änderung von Mitgliedseinstellungen unter „Mein Konto“, durch Kontaktaufnahme beim Kundenservice oder auch via Übersendung eines Muster-Widerrufsformulars. Die Klausel sei dazu geeignet, Verbraucher vom Widerruf der Mitgliedschaft abzuhalten, hieß es in einer Mitteilung des VKI.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt