Schwimmlehrer-Kosten

Wenn Eltern zur Freiwilligkeit gezwungen werden

Oberösterreich
15.02.2024 09:00

Wer zahlt für externe Aufsichtspersonen im schulischen Schwimmunterricht? In dieser seit Längerem heiß diskutierten Frage urteilt nun die Volksanwaltschaft: Dass die Bildungsdirektion und die Gemeinden als Schulerhalter die Kosten immer öfter auf die Erziehungsberechtigten abwälzen, sei kein Missstand.

Schulischer Schwimmunterricht ist wichtig. Darin sind sich alle Beteiligten einig. In der seit Jahren schwelenden Debatte, wer die Kosten für eine in vielen Schulen nötige externe Schwimmlehrkraft übernimmt, gehen die Meinungen aber auseinander. 

„Freiwillige Beiträge sind möglich“
Wie mehrmals berichtet (siehe Links unten), schieben einander Bildungsdirektion und Gemeinden hier den Schwarzen Peter zu, bezahlen müssen daher immer öfter die Eltern. Sie waren bisher per Erlass von „Kostenbeiträgen für zusätzliche Schwimmlehrer befreit“ – kürzlich hat jedoch die Bildungsdirektion in einem Rundschreiben festgehalten: „Freiwillige Beiträge, um beispielsweise externe Expertinnen in den Unterricht einzubeziehen, sind aber möglich.“ In der Volksschule Regau wird diese Freiwilligkeit praktiziert: Die Erziehungsberechtigten zahlen 25 Euro pro Kind für die externe Schwimmlehrerin.

Grüne schalten Volksanwaltschaft ein
Die örtlichen Grünen haben wegen der aus ihrer Sicht unbefriedigenden Praxis die Volksanwaltschaft eingeschaltet. Diese hat jedoch nun auf Basis einer Stellungnahme der Bildungsdirektion zu dem Fall die Beschwerde zurückgewiesen: Die Vorgangsweise an der Volksschule Regau würde „keinen Verwaltungsmissstand“ darstellen, heißt es.

Aus dem Volksanwalt-Schreiben

„Ein Missstand (...) bedeutet in erster Linie ein Fehlverhalten von Verwaltungsorganen, welches gegen bestehende Gesetze verstößt. Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen mitteilen, dass die vom Herrn Bildungsdirektor dargestellte Vorgangsweise keinen (...) Verwaltungsmissstand (...) darstellt.“

Dem Bildungssprecher der Grünen, Reinhard Ammer, fehlt dafür das Verständnis: „Damit wird das Vortasten zum Geldbörsel der Eltern zum Modell. Bildungsdirektion und Gemeindebund schieben die Kosten weg, übrig bleiben die Eltern. Wollen sie Schwimmunterricht für ihre Kinder, bleibt ihnen gar nichts anderes übrig, als die Kosten zu tragen.“

Für Ammer steht jedenfalls fest: Kurzfristig solle das Land, langfristig der Bund die Kosten übernehmen. Diese Forderung sei aber „von Schwarz-Blau kurzerhand abgeschmettert“ worden.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele