Schwimmlehrer-Kosten

Wenn Eltern zur Freiwilligkeit gezwungen werden

Oberösterreich
15.02.2024 09:00

Wer zahlt für externe Aufsichtspersonen im schulischen Schwimmunterricht? In dieser seit Längerem heiß diskutierten Frage urteilt nun die Volksanwaltschaft: Dass die Bildungsdirektion und die Gemeinden als Schulerhalter die Kosten immer öfter auf die Erziehungsberechtigten abwälzen, sei kein Missstand.

Schulischer Schwimmunterricht ist wichtig. Darin sind sich alle Beteiligten einig. In der seit Jahren schwelenden Debatte, wer die Kosten für eine in vielen Schulen nötige externe Schwimmlehrkraft übernimmt, gehen die Meinungen aber auseinander. 

„Freiwillige Beiträge sind möglich“
Wie mehrmals berichtet (siehe Links unten), schieben einander Bildungsdirektion und Gemeinden hier den Schwarzen Peter zu, bezahlen müssen daher immer öfter die Eltern. Sie waren bisher per Erlass von „Kostenbeiträgen für zusätzliche Schwimmlehrer befreit“ – kürzlich hat jedoch die Bildungsdirektion in einem Rundschreiben festgehalten: „Freiwillige Beiträge, um beispielsweise externe Expertinnen in den Unterricht einzubeziehen, sind aber möglich.“ In der Volksschule Regau wird diese Freiwilligkeit praktiziert: Die Erziehungsberechtigten zahlen 25 Euro pro Kind für die externe Schwimmlehrerin.

Grüne schalten Volksanwaltschaft ein
Die örtlichen Grünen haben wegen der aus ihrer Sicht unbefriedigenden Praxis die Volksanwaltschaft eingeschaltet. Diese hat jedoch nun auf Basis einer Stellungnahme der Bildungsdirektion zu dem Fall die Beschwerde zurückgewiesen: Die Vorgangsweise an der Volksschule Regau würde „keinen Verwaltungsmissstand“ darstellen, heißt es.

Aus dem Volksanwalt-Schreiben

„Ein Missstand (...) bedeutet in erster Linie ein Fehlverhalten von Verwaltungsorganen, welches gegen bestehende Gesetze verstößt. Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen mitteilen, dass die vom Herrn Bildungsdirektor dargestellte Vorgangsweise keinen (...) Verwaltungsmissstand (...) darstellt.“

Dem Bildungssprecher der Grünen, Reinhard Ammer, fehlt dafür das Verständnis: „Damit wird das Vortasten zum Geldbörsel der Eltern zum Modell. Bildungsdirektion und Gemeindebund schieben die Kosten weg, übrig bleiben die Eltern. Wollen sie Schwimmunterricht für ihre Kinder, bleibt ihnen gar nichts anderes übrig, als die Kosten zu tragen.“

Für Ammer steht jedenfalls fest: Kurzfristig solle das Land, langfristig der Bund die Kosten übernehmen. Diese Forderung sei aber „von Schwarz-Blau kurzerhand abgeschmettert“ worden.

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