Es geht um einen Bescheid, der nie angefordert oder ausgestellt wurde, aber nötig gewesen wäre. Und um zumindest ein Donaukraftwerk, das damit „konsenslos“, also quasi illegal seit einem halben Jahrhundert Strom liefert. Der Umweltanwalt möchte, dass jetzt Kompensationsmaßnahmen erfolgen, auch wenn es rechtlich schlecht aussieht.
Konsenslos, als „Schwarzbauten“ – so sehen Experten rund um Umweltanwalt Martin Donat zumindest die Donaukraftwerke Ottensheim, Abwinden-Asten und Oberwallsee. Denn sie wurden ohne Naturschutzbescheid gebaut, obwohl dieser in den 1970er-Jahren erstellt werden hätte müssen.
Der Betrieb der Kraftwerke steht außer Streit. Wir wollen, dass der Fluss und die Gebiete an der Donau, die durch den Bau der Kraftwerke negativ beeinflusst wurden, eine gute Zukunft haben.
Martin Donat, Umweltanwalt des Landes OÖ
Verfassungsrechtlich „fraglich“
Dass dieses juristische Manko mit dem § 57a des Naturschutzgesetzes, das diese Altbauten als legal erhob, beseitigt wurde, sieht Donat als verfassungswidrig an. „Dies aber juristisch zu bekämpfen, ist fast unmöglich, da der Weg zum Verfassungsgericht sehr schwierig ist“, erklärt Anwalt Lorenz Riegler.
Renaturierungsverordnung von der EU
Doch die Umweltanwaltschaft glaubt, dass mit der EU-Renaturierungsverordnung der vom Kraftwerksbau schwer mitgenommene Fluss und die Augebiete ohnehin verbessert werden müssen. Etwa, indem man ein Begleitgerinne auf der Nordseite des Stroms statt mit 70 Liter pro Sekunde mit 2000 Liter Donauwasser pro Sekunde versorgt und es auch bauliche Adaptierungen gibt. Wieviel diese Maßnahmen kosten könnten, ist aus einem Gutachten nicht hervorgegangen. Bezahlen sollen laut Donat diese späten Folgen für „illegale“ Kraftwerke der Verbund und die öffentliche Hand.
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