„Aktion scharf“

Freizeitwohnsitze: Tiroler blechen wie Deutsche

Tirol
31.01.2024 09:18

Das Land Tirol setzte auf eine „Aktion scharf“ zur Aufdeckung nicht gemeldeter Freizeitwohnsitze, dabei wurden via Gemeinden rund 12.500 Datensätze unter die Lupe genommen. Der Fall eines Exil-Osttirolers, der für Besuche im ehemaligen Elternhaus zahlen muss, wirft Fragen auf.

Das Thema (illegale) Freizeitwohnsitze ist ein Dauerbrenner und Anlass zu ständiger Kritik der Opposition. Die Politik ist daher bemüht, Entschlossenheit zu zeigen. In der zweiten Jahreshälfte 2023 schrieb die zuständige Landes-Tourismusabteilung als Abgabenbehörde die Tiroler Gemeinden an. Mit der Bitte, Verdachtsfälle für bisher noch nicht erfasste Freizeitwohnsitze zu melden.

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12.500 Datensätze wurden auf diese Weise abgeglichen.

Gerhard Föger, Vorstand Abteilung Tourismus beim Land Tirol

Kein vollständiger Überblick der Tourismusverbände
Vielfach war ein Freizeitwohnsitz zwar den Gemeinden bekannt und man hob bereits die dafür fällige kommunale Abgabe ein. Die örtlichen Tourismusverbände, die die pauschalierte Freizeitwohnsitzabgabe kassieren, hatten aber keinen vollständigen Überblick. „12.500 Datensätze wurden auf diese Weise abgeglichen“, erklärt Gerhard Föger, Vorstand der Abteilung Tourismus. Wie viele Nutzer die pauschalierte Freizeitwohnsitzabgabe bisher nicht zahlten, ist noch nicht ganz klar. „Viele Ermittlungsverfahren dazu laufen noch“, sagt Föger.

Viele Nachzahlungen nach der großen Kontrollaktion
Klar ist: Neben Deutschen, Holländern oder Briten sind auch viele Tiroler mit Nachzahlungen der Pauschale konfrontiert. Wie berichtet etwa Josef Bodner (70), der als ehemaliger Bezirkspolizeichef von Kitzbühel immer wieder seine Mansardenwohnung im Elternhaus in Abfaltersbach besuchte.

290 Euro an kommunaler Abgabe jährlich an die Gemeinde hat Bodner brav entrichtet, nicht aber die erwähnte pauschalierte Freizeitwohnsitzabgabe. Dafür setzte es - fünf Jahre rückwirkend - eine Rechnung von 2448 Euro. Die Zahlung - ohne Bezug zu den tatsächlichen Nächtigungen - sieht Bodner als Willkür. Und generell sei es unverständlich, dass man als Tiroler im Elternhaus wie ein Tourist zahlen müsse.

Föger dazu: „Ich verstehe die Kritik, aber rein rechtlich handelt es sich auch bei Einheimischen um einen Freizeitwohnsitz mit allen Konsequenzen.“ Wenn man hier beispielsweise betuchte Münchner anders behandeln würde als Tiroler, wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der EU absehbar.

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