Einige Mängel

Opposition kritisiert Informationsfreiheitsgesetz

Politik
22.01.2024 20:04

Ende Jänner soll ein neues Informationsfreiheitsgesetz beschlossen werden. Vorgesehen ist etwa die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, allerdings nur für Städte und Gemeinden ab 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das kritisierten die NEOS und FPÖ jetzt, wohingegen grünes Licht von der ÖVP, den Grünen und der SPÖ kam.

Am Montag hat das Informationsfreiheitsgesetz den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Nötig war eine Zweidrittelmehrheit, die die Regierungsparteien gemeinsam mit den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten erreicht haben. Die SPÖ hatte allerdings noch Änderungen gefordert, wie genauere Erläuterungen und Verbesserungen für Medien.

Grundsätzlich sieht das neue Gesetz vor, dass die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen wird. Bürgerinnen und Bürgern wird damit ein Informationsrecht gegenüber dem Staat eingeräumt. Darüber hinaus müssen öffentliche Stellen künftig Informationen von allgemeinem Interesse wie Gutachten und Studien, die in Auftrag gegeben wurden, von sich aus veröffentlichen. Auch staatsnahe Unternehmen, Stiftungen, Fonds und gesetzliche Interessensvertretungen werden zu mehr Transparenz verpflichtet.

Kleine Gemeinden (hier Kefermarkt in Oberösterreich) sind von der Informationspflicht ausgenommen. (Bild: Werner Pöchinger)
Kleine Gemeinden (hier Kefermarkt in Oberösterreich) sind von der Informationspflicht ausgenommen.

Kritik: Bürger zweiter Klasse?
Gemeinden, die weniger als 5000 Einwohnerinnen und Einwohner haben, sind davon jedoch ausgenommen - ein Punkt, der die FPÖ und NEOS stört. Damit würden Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geschaffen, argumentierten sie. Bis das Recht auf Information tatsächlich in der Realität ankomme, dauere es Jahre, meinten die NEOS zudem. Tatsächlich soll das Gesetz nach einer Übergangszeit mit September 2025 in Kraft treten.

Künftig sollen Auskünfte nur dann verweigert werden dürfen, wenn die öffentliche Sicherheit dadurch in Gefahr geraten könnte, ein erheblicher Schaden droht, eine Entscheidung noch nicht gefallen ist oder Interessen Dritter schwerer wiegen als das der Öffentlichkeit. Zudem müssen besonders zeitaufwändige und offensichtlich mutwillige Anfragen nicht beantwortet werden. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich am 31. Jänner damit befassen.

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