Kündigung bestätigt

Die „Orgasmus-Päpstin“ fiel bei Gericht durch

Mit Tipps und Tricks für ein besseres Sexleben machte sich Volksschullehrerin Monika Ring in den sozialen Medien als „Orgasmuspäpstin“ einen Namen. Aufgrund ihres Internet-Auftritts wurde sie von der Bildungsdirektion fristlos gekündigt. Ring kämpfte dagegen an, musste aber nun vor Gericht den Kürzeren ziehen.

Als selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ machte sich Volksschullehrerin Monika Ring in den sozialen Medien – genauer gesagt auf Instagram – einen Namen. Ihrem Arbeitgeber – der Bildungsdirektion OÖ – gefiel das Auftreten auf dem öffentlichen Profil nicht. Man forderte Ring auf, ihr Profil zu löschen, als sie dieser Anweisung allerdings nicht nachkam, sondern munter weiter postete, folgte eine fristlose Entlassung. Das wiederum gefiel der „Orgasmus-Päpstin“ nicht, und sie kämpfte vor dem Arbeits- und Sozialgericht dagegen an.

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Der Dienstgeberin war es vor diesem Hintergrund auch unzumutbar, das Dienstverhältnis noch bis Ende einer Kündigungsfrist fortzusetzen.

Passage aus dem Urteilsschreiben

Mehrere Prozesstage nötig
Nachdem sich beide Parteien nicht einigen konnten und Ring ihren Job als Volksschullehrerin unbedingt weiter ausführen wollte, waren mehrere Prozesstage – inklusive eines Verteidigerwechsels – nötig. Nachdem Anfang August die letzten Einvernahmen abgeschlossen wurden, erfolgte am gestrigen Freitag das schriftliche Urteil – es liegt der „Krone“ im vollen Umfang vor.

Darin steht, dass die Kündigung zu Recht stattgefunden habe und die Ex-Lehrerin mit ihrem Anliegen also vor Gericht durchfiel. Außerdem muss die „Orgasmus-Päpstin“ als Verliererin auch die Verfahrenskosten der Bildungsdirektion von knapp 23.000 Euro übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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