AK-Service-Tipp

Wie wirkt die Strompreis-Bremse im neuen Jahr?

Steiermark
04.01.2024 20:00

Mit der sogenannten Strompreisbremse hat die Regierung ein Instrument geschaffen, um die enorm gestiegenen Energiekosten für Haushalte abzufedern. Wie es mit dieser Subvention 2024 weiter geht, erklärt Energie-Experte Karl-Heinz Kettl von der AK Steiermark. 

Die Strompreisbremse (Stromkostenzuschuss) gilt seit 1. 12. 2022 und wurde nun verlängert bis Ende 2024. Die Höhe der Subvention des Energiepreises bleibt unverändert.

Auch für Landwirte und Gewerbe verlängert
Bis zu einem individuellen Energiepreis (inkl. Grundpreis und etwaige Boni/Rabatte) von max. 40 ct/kWh netto, werden maximal 30 ct/kWh davon subventioniert. Seit Mitte 2023 gilt die Strompreisbremse auch für Gewerbe und Landwirtschaften, welche nun ebenfalls bis Mitte 2025 verlängert wurden. Der halbjährliche Zuschuss für Mehrpersonenhaushalte (Stromkostenergänzungszuschuss ab der vierten Person im Haushalt) wurde bislang nicht verlängert und endet daher mit Juni 2024.

Niedriger Preis trotz Bremse von Vorteil
Für Haushalte mit hohem Verbrauch und/oder mehreren Stromzählern gilt nach wie vor, die Höhe des mit dem Lieferanten vereinbarten Energiepreises ist trotz Strompreisbremse relevant. Durch die begrenzte Menge von 2900 kWh pro Jahr (max. 7,95 kWh pro Tag) und Ermittlung der Umsatzsteuer vor Abzug des Zuschusses, ist ein niedriger Energiepreis trotzdem von Vorteil.

Die häufigsten Fragen und Antworten sind auf stmk.arbeiterkammer.at/ energie zu finden. Bei Unklarheiten wenden sich Betroffene an die AK Steiermark.

„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.

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