Will Schule klagen

Mutter von Mühlviertler Scherenopfer sucht Anwalt

Oberösterreich
05.12.2023 06:00

Im Fall des siebenjährigen Mühlviertler Schülers, dem - wie berichtet - ein Klassenkamerad im Mathematik-Unterricht mit einer Schere die Oberlippe durchtrennt haben soll, hat die Justiz die Ermittlungen gegen die Schule und die Lehrerin eingestellt. „Eine Verletzung der Aufsichtspflicht konnte nicht nachgewiesen werden“, bestätigt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz.

Die Mutter des verletzten Buben ist nun am Boden zerstört. „Mein Sohn wird damit automatisch als Lügner abgestempelt“, kann Tina F. die Entscheidung – sie ist bereits rechtskräftig – nicht nachvollziehen.

„Als Lügner abgestempelt“
Der Alleinerzieherin (41) fehlte es an den für anwaltliche Hilfe nötigen finanziellen Mitteln, um dagegen Einspruch einzulegen: „Von meiner Rechtsschutzversicherung werden strafrechtliche Anwaltskosten nicht abgedeckt.“

Zweifaches Opfer
Tina F. sieht ihren Sohn nun als zweifaches Opfer. „Zuerst ist er gemobbt und mit der Schere attackiert worden. Dann hat man ihm nicht geglaubt, dass die Lehrerin zum Zeitpunkt des Übergriffs für eine Besprechung vorübergehend aus der Klasse gegangen war“, sagt F., der gegenüber der Schuldirektorin zunächst noch zugegeben haben soll, dass die Pädagogin den Raum kurz verlassen hatte. „Später ist das von ihr und der Lehrerin rigoros bestritten worden.“

Als Folge des Zwischenfalls soll der Siebenjährige aber nach wie vor traumatisiert sein und psychisch stark darunter leiden. „Er musste die Schule wechseln, weil er sich nicht mehr in die ehemalige Klasse getraut hat“, so die Mutter.

Psychotherapie
Dank des Vereins „Seelenpflaster“ erhält der Siebenjährige ab Freitag eine Psychotherapie, für deren Kosten Tina F. selbst nicht aufkommen muss. In der neuen Volksschule fühlt sich der Bub wohl. „Allerdings fällt er krankheitsbedingt immer wieder aus, wenn ihn die Vergangenheit zu sehr belastet“, betont F.

Hoffnung auf Gerechtigkeit
Die Mutter möchte weiter dafür kämpfen, dass dem Sohn Gerechtigkeit widerfährt und die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie würde gerne zivilrechtlich gegen die ehemalige Schule vorgehen. Allerdings scheitert auch das bisher an den finanziellen Möglichkeiten. „Star-Anwältin Astrid Wagner würde den Fall übernehmen, doch ich kann mir das nicht leisten.“

Arbeitsplatz verloren
Zumal F. am Montag selbst eine Hiobsbotschaft ereilte, sie ein Kündigungsschreiben ihres Arbeitgebers erhielt: „Weil ich mich offenbar in den vergangenen Wochen allzu intensiv um meinen Sohn gekümmert habe. So kurz vor Weihnachten ist das aber schon sehr bitter!“ Die 41-Jährige hofft nun inständig, vielleicht doch noch einen Anwalt zu finden, den sie sich leisten kann.

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