18 Jahre Haft – eine lange Zeit für einen 22-Jährigen. Deswegen hatte der Linzer, der im November wegen versuchten Mordes verurteilt worden war, am Donnerstag gegen die Strafhöhe Einspruch erhoben – die Staatsanwaltschaft ebenso. Am Ende der Verhandlung am Linzer Oberlandesgericht blieb aber (fast) alles beim Alten.
Eigentlich habe ein 34-Jähriger in der Nacht auf den 1. Mai 2024 nur einen Streit schlichten wollen. Dafür bekam er in der Linzer Innenstadt ein Messer in den Bauch. Die Klinge eines 22-jährigen afghanisch-stämmigen Linzers traf die Leberarterie des 34-Jährigen, nur dank einer Notoperation überlebte er knapp.
Im November verurteilt
Im Prozess im November wurde der 22-Jährige schließlich schuldig gesprochen und von den Geschworenen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Daraufhin kündigte er mit seinem Verteidiger Andreas Mauhart sofort Berufung an.
Noch höhere Strafe gefordert
Bei der Berufungsverhandlung am Donnerstag wurden noch einmal die Fakten dargelegt. Der Oberstaatsanwalt verortete angesichts seiner drei einschlägigen Vorstrafen mit Messern als Tatwaffe „einen besonderen Fall von dissozialer und massiver Kriminalität“ und plädierte angesichts des hohen Schuldgehalts und mangelndem Problembewusstsein sogar auf eine noch höhere Strafe.
„18 Jahre sind zu viel“
Strafverteidiger Mauhart hingegen sah die Sache anders: In einem Überwachungsvideo sei deutlich zu sehen, dass das Opfer, ein Bär von über hundert Kilo und dem Angeklagten körperlich deutlich überlegen, auf diesen zugelaufen sei. Dadurch habe sich der 22-Jährige bedroht gefühlt, einmal zugestochen, sich umgedreht und Reißaus genommen, anstatt die Tat durch mehrere Stiche zu vollenden. Auch hinsichtlich des jungen Alters seines Mandanten seien 18 Jahre für einen versuchten Mord zu viel.
Die Kriminalität hat bei Ihnen schon mit 14 Jahren angefangen, und offensichtlich hat keine der gesetzten Maßnahmen gegriffen. Stattdessen ist die Kriminalität immer noch angestiegen, bevor sie in diesem Mordversuch gegipfelt ist, der noch dazu mitten in einer Probezeit geschah.
Die zuständige Berufungsrichterin am Oberlandesgericht LInz
Wegen Vorgeschichte
Nach der Beratung stand aber fest: Am Urteil ist kaum zu rütteln. „Es treffen einige Punkte zu – Sie sind jung, und auch das Video haben wir angesehen“, so die Berufungsrichterin. Allerdings erlaube die kriminelle Vorgeschichte des Angeklagten keine Milderung: „Das hat bei Ihnen schon mit 14 Jahren angefangen, und offensichtlich hat keine der gesetzten Maßnahmen gegriffen. Stattdessen ist die Kriminalität immer noch angestiegen, bevor sie in diesem Mordversuch gegipfelt ist, der noch dazu mitten in einer Probezeit geschah“, so die Richterin am Oberlandesgericht Linz.
Einzig das zu zahlende Teilschmerzengeld wurde etwas verringert: Statt 5700 Euro werden nun nur noch 4500 Euro fällig, die dem Opfer entrichtet werden müssen.
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