Elon Musk erwägt laut einem Medienbericht, seine Online-Plattform X, ehemals Twitter, aus der Europäischen Union abzuziehen. Auslöser sei die Unzufriedenheit des Tech-Milliardärs mit dem Digital Services Act (DSA). Das Gesetz verpflichtet große Online-Plattformen, konsequent und schnell gegen Hassrede vorzugehen. Musk selbst dementiert allerdings.
X bekam jüngst einen Fragenkatalog der EU-Kommission, die mehr darüber wissen will, wie der Dienst seinen Verpflichtungen nachkommt. Grund waren Hinweise auf die Ausbreitung von Gewaltaufrufen und Falschinformationen nach dem Angriff der islamistischen Hamas auf Israel.
Bei Verstößen drohen hohe Strafen
EU-Kommissar Thierry Breton verwies unter anderem auf Berichte über manipulierte Bilder und Mitschnitte von Videospielen, die für echte Aufnahmen ausgegeben worden seien. Musk zeigte Unverständnis über die Nachfragen. Bei DSA-Verstößen drohen hohe Strafen.
Der Website „Business Insider“ zufolge beriet Musk darüber, X nicht mehr in der EU verfügbar zu machen oder den Zugang für Nutzer in der Region zu blockieren. Musk hatte nach dem Kauf von Twitter für rund 44 Milliarden Dollar (41,7 Milliarden Euro) mehr als die Hälfte der Belegschaft entlassen. Stark davon betroffen waren auch die für Inhalte-Kontrolle zuständigen Teams. Der Tech-Milliardär, der politische Ansichten der amerikanischen Rechten vertritt, behauptete, vor der Übernahme habe Twitter die Redefreiheit zu stark eingeschränkt.
Musk dementiert Bericht
Musk habe schon nach der Übernahme vorgeschlagen, den Dienst nur auf die USA zu reduzieren, um Kosten zu sparen, hieß es unter Berufung auf eine mit dem Unternehmen vertraute Person. Der Firmenchef selbst bezeichnete den Bericht des „Business Insinder“ in einem Posting dagegen als „grundfalsch“. „Das ist keine echte Publikation“, schimpfte er über das Magazin.
Der Facebook-Konzern Meta lässt seinen in diesem Jahr gestarteten Twitter-Konkurrenzdienst Threads bereits unter Verweis auf die EU-Digitalgesetze nicht in der Region nutzen. Im Fall von Threads gehen Beobachter allerdings eher davon aus, dass die Beschränkungen für das Zusammenlegen von Daten aus verschiedenen Diensten auch unter dem Dach eines Konzerns der Grund dafür sind. Die Regeln verankern, dass dafür die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer notwendig ist.
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