Ausgerechnet ein Sozialarbeiter (33) erlaubte sich eine völlig irre Aktion mit seiner langjährigen Klientin. Nun musste sich der Mann am Landesgericht Innsbruck wegen gefährlicher Drohung und sexueller Belästigung verantworten.
Der Angeklagte argumentierte, dass er seine Klientin lediglich „aufheitern“ wollte und sich mit dem Feuerzeug und der Aussage „einen Spaß erlaubt hat“. An den genauen Wortlaut wollte er sich zunächst nicht erinnern. „Es kann sein, dass ich gesagt habe, dass ich ihren Pulli oder ihre Brust anzünden will“, räumte er im LG Innsbruck schließlich doch noch ein.
Zivildiener schlug Alarm
Ins Rollen gebracht hatte das Strafverfahren ein Zivildiener, der die Situation am 11. Juni beobachtet hatte. „Ich war schockiert“, sagte der Student als Zeuge. Er habe deutlich gesehen, dass der 33-Jährige der Frau an die Brust fasste und davon sprach, diese nun anzünden zu wollen. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass es die Frau lustig fand“, betonte er.
Ich hatte nicht den Eindruck, dass es die Frau lustig fand.
Ein Zivildiener als Zeuge
Der Richter entschied sich schließlich für eine Verurteilung im zweiten Anklagepunkt, der sexuellen Belästigung. Die gefährliche Drohung sei im Zweifel nicht klar nachweisbar. Zu 2000 Euro Geldstrafe - die Hälfte davon bedingt - wurde der gebürtige Syrer und österreichische Staatsbürger wegen sexueller Belästigung verdonnert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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