Harte Fragen

VfGH verhandelt über ORF und Politik

Politik
26.09.2023 18:25

Verhandlung vor dem Verfassungsgericht: Die Unabhängigkeit des ORF stand im Fokus der Höchstrichter. Die zeigten sich teils irritiert. Eine Entscheidung folgt.

Der ORF im Griff der Politik. Darf das sein? Und wenn ja, wie fest darf der Griff sein? Große Fragen zum öffentlich-rechtlichen Monopolisten. Am Dienstag verhandelte dazu der Verfassungsgerichtshof (VfGH) öffentlich. 14 Höchstrichter im bummvollen Saal. In Reihe 1 „Zeit im Bild 2“-Star Armin Wolf und Redakteurssprecher Dieter Bornemann. Es geht um die Zukunft des ORF.

Hans-Peter Doskozil bzw. die Landesregierung Burgenland hatten einen Antrag wegen Verstoßes gegen die Sicherung der Unabhängigkeit des vom Steuerzahler hauptfinanzierten Milliardenkonzerns eingebracht. Es sei erwähnt, dass davor ein Doskozil-Kandidat nicht im ORF-Landesdirektor-Chefsessel gelandet war.

Das ORF-Zentrum am Wiener Küniglberg (Bild: APA/Hans Punz)
Das ORF-Zentrum am Wiener Küniglberg

Richter verwundert über „Freundeskreise“
Zwei Stunden dauerte die Verhandlung, in der die Richter bohrende Fragen stellten. Die Unabhängigkeit des ORF sei nicht gewährleistet, argumentierte Jurist Florian Philapitsch für das Burgenland. Er verwies auf die zu hohe Zahl an Parteigängern in Stiftungs- und Publikumsrat sowie den Einfluss der Regierenden in Bund und Ländern. Dies verstoße gegen Verfassungsgesetz und Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Auslöser des Verfahrens war Hans-Peter Doskozil. (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Auslöser des Verfahrens war Hans-Peter Doskozil.

Wichtige Faktoren waren die berüchtigten „Sideletters“, in denen Parteien traditioneller- wie absurderweise Chefposten auspackeln - und die „Freundeskreise“, in denen Stiftungsräte vorab entscheiden. Richter Georg Lienbacher zeigte sich zudem irritiert, dass Entscheidungen schon vorher in den Medien zu lesen sind. Regierungsvertreter Michael Kogler meinte, Freundeskreise erleichterten Vorabkoordinierungen. Und generell hielt er fest, dass die Gremien des ORF nicht nur höchst pluralistisch gestaltet seien, sondern auch die Allgemeinheit repräsentierten. Es bestehe keine Verfassungswidrigkeit.

Die VfGH-Richter beraten darüber ab sofort. Präsident Christoph Grabenwarter: „Die Entscheidung wird schriftlich oder mündlich ergehen.“ Wann das sein wird, kann noch keiner sagen. Fix ist, der ORF sorgt auch abseits des Küniglbergs weiter für spannende Unterhaltung.

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