Apple argumentierte vor Gericht in München, sein Konkurrent benutze ein Apple-Patent widerrechtlich. Die Richter gelangten in ihrer Entscheidung vom Mittwoch laut Samsung aber zu der Überzeugung, die umstrittene Technologie finde im Mobilfunk-Markt breite Anwendung.
Damit ist Apples Kampf jedoch noch nicht zu Ende: Das Landgericht Düsseldorf will in einem weiteren Verfahren am 9. Februar verkünden, ob Samsung der Verkauf des Galaxy Tab 10.1N - der leicht abgeänderten Version extra für den deutschen Markt - verboten wird. Vor wenigen Tagen hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 sowie das Galaxy Tab 8.9 bestätigt (siehe Infobox).
Samsung und Apple liefern sich derzeit eine Klageschlacht um Patente und Design ihrer Produkte. Vergangene Woche scheiterte die Klage Samsungs gegen Apple vor dem Landgericht Mannheim in einem Streit um Mobilfunk-Patente.
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