Plenarwoche beendet

Immunität von Peter Pilz wird nicht aufgehoben

Österreich
19.01.2012 21:01
Der Nationalrat hat Donnerstagabend seine erste Plenarwoche des Jahres 2012 beendet. Der Antrag der Justiz, die Immunität des Grünen-Abgeordneten Peter Pilz aufzuheben, wurde dabei zum Abschluss abgelehnt. Zuvor war die Einführung der modularen Oberstufe, die das Aufsteigen mit höchstens zwei "Nicht genügend" ermöglicht, beschlossen worden. Es gab zudem eine Debatte über die aktuelle Sparpolitik (siehe Infobox).

Bei der vom Landesgericht St. Pölten geforderten Auslieferung von Pilz ging es um den Vorwurf der üblen Nachrede. Anlass für die Ermittlungen der Justiz waren Vorwürfe des Abgeordneten gegen Staatsanwälte in der Causa Kampusch. Die Immunität wurde nicht aufgehoben, weil Pilz laut Parlament die Äußerungen in Zusammenhang mit seiner Funktion als Abgeordneter tätigte.

Modulare Oberstufe abgesegnet
Bereits am frühen Nachmittag wurden die Einführung der modularen Oberstufe und das kostenlose Nachholen von Bildungsabschlüssen abgesegnet. Während Letzteres einhellige Zustimmung erhielt, wurde die Oberstufenreform von FPÖ und Grünen nicht unterstützt. Umgesetzt wird die Reform ab 2013, mit Beginn des Schuljahres 2017/18 soll sie abgeschlossen sein. 

Kern der Neuregelung, für die neben SPÖ und ÖVP letztlich auch das BZÖ stimmte: Bei einer negativen Note muss nicht mehr die Klasse wiederholt werden, sondern lediglich das Modul. Bis zur Matura müssen aber alle Fächer positiv absolviert sein. Ein Aufstieg ins nächste Schuljahr ist in der Modularen Oberstufe mit zwei "Nicht genügend", nach Beschluss der Klassenkonferenz einmal auch mit drei Fünfern möglich.

Nachholen von Bildungsabschlüssen wird gefördert
Bei den Bildungsabschlüssen werden von 2012 bis 2014 von Bund und Ländern insgesamt 54,6 Millionen Euro investiert und damit 12.400 Menschen beim Nachholen von Abschlüssen oder dem Erwerb von Basisbildung unterstützt. Pro Person wird die Ausbildung mit maximal 6.600 Euro gefördert. Die Kosten sollen gemäß der nun beschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung jeweils zur Hälfte von beiden Seiten getragen werden.

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