Staatsanwältin Antoinette Tröster sprach sich vor der Entscheidung Jennys gegen eine Diversion aus, und zwar aufgrund der besonders gefährlichen Umstände bei dem Vorfall. Ob sie gegen die Entscheidung des Richters Beschwerde einlegen wird, ließ Tröster aber offen. Wenn ja, muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden.
Lage des Patienten am OP-Tisch nicht nachgeprüft
Das medizinische Gutachten spricht laut Jenny von einer Verkettung unglücklicher Umstände. Bei dem Patienten war drei Wochen vor dem Eingriff ein bösartiger Tumor an der linken Niere diagnostiziert worden. Die Operation schien zunächst planmäßig verlaufen zu sein, einen Tag danach stellte der Pathologe allerdings fest, dass jene Niere, die er zur (Nach-)Untersuchung bekommen hatte, vollkommen gesund gewesen war.
Der Patient war bei der OP-Vorbereitung auf die falsche Seite gebettet worden, niemand aus dem sechsköpfigen OP-Team war auf die Idee gekommen, die Lage des Patienten noch einmal zu überprüfen.
WHO-Checkliste erst nachträglich eingeführt
Wie der Richter betonte, habe es zu diesem Zeitpunkt am Klinikum Klagenfurt keine verpflichtende Checkliste für solche Operationen gegeben, die WHO-Checkliste sei erst aufgrund dieses Kunstfehlers eingeführt worden. Der Patient ließ sich übrigens den Tumor aus der linken Niere vom gleichen Operateur entfernen, er habe volles Vertrauen zu ihm, sagte die Verteidigerin des Arztes.
Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses hat den Schadensfall anerkannt und bereits Zahlungen geleistet, sie kommt auch für eventuelle spätere Folgeschäden auf. Dem Patienten geht es laut dem Arzt inzwischen recht gut, er komme ohne Dialyse aus.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.