Nach Angaben der Präsidentschaftskanzlei handelt es sich ausnahmslos um Personen, die nach Auffassung des Justizministeriums "einerseits keine besonders verwerflichen Straftaten verübt haben und denen andererseits unterstellt werden kann, dass sie in Österreich nicht mehr straffällig werden, weil sie zu einem sozial angepassten Lebenswandel gefunden haben oder - bei Ausländern - weil sie in ihren Heimatstaat zurückkehren."
Voraussetzung für eine Begnadigung ist, dass die Gesamtstrafe nicht mehr als fünf Jahre beträgt und mindestens ein Drittel davon bereits verbüßt ist. Der Strafrest darf höchstens 18 Monate betragen. Zudem sind Straftäter, die wegen schwerer Gewaltdelikte, Sexual- oder Suchtmitteldelikten verurteilt wurden, ausgenommen.
Über das Jahr 2011 insgesamt wurden auf Vorschlag des Justizministeriums bereits weitere 196 Strafgefangene begnadigt. In früheren Jahren kamen bei der Weihnachtsamnestie oft bis zu 600 Häftlinge frei. Seit 2003 die Einzelbegnadigung auch während des Jahres eingeführt wurde, gehen die Enthaftungen zur Weihnachtszeit zurück.
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