42-Jähriger nahm es mit der Absonderung nicht so genau. Nun musste er sich wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten am Gericht in St. Pölten verantworten - bedingte Haftstrafe.
„Alle gesund?“, stellt der Richter gleich zu Beginn die alles entscheidende Frage. Durchaus berechtigt - denn ihm gegenüber sitzt ein 42-Jähriger, der es mit übertragbaren Krankheiten nicht ganz so genau zu nehmen scheint.
Denn trotz hochinfektiöser Tuberkulose-Erkrankung (TBC) und Absonderungsbescheid mischte sich der Armenier unters Volk - genauer gesagt nahm er an einer Familienfeier teil. Außerdem machte sich der Familienvater auch auf den Weg zur Bezirkshauptmannschaft, um dort persönlich vorzusprechen. Ihm wurde der Zutritt verweigert. „Die Mitarbeiterin hat nur über ein Fenster im ersten Stock mit mir kommuniziert“, gibt er an. „Wundert Sie das?“, zeigte sich der Richter überrascht.
Angeklagter geständig
Nun musste sich der Weinviertler wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten am Gericht in St. Pölten verantworten. Mehrfach soll der 42-Jährige nach der Diagnose belehrt worden sein, wie er sich zu verhalten habe. „Ich habe aber nicht ganz verstanden, worum es geht“, erklärt er reumütig - und fasst sechs Monate bedingte Haft aus. Seine TBC-Ausflüge blieben zum Glück ohne Ansteckungsfolgen.










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