Keine Erhöhung

Regierung kündigt Nulllohnrunde für Politiker an

Österreich
27.11.2011 13:51
Das erneute Aussetzen der anstehen Gehaltserhöhung sei von Anfang an festgestanden, und für die Regierung sei klar gewesen, dass sie ihren Beitrag leisten wird: SPÖ und ÖVP haben am Sonntag unisono eine Nulllohnrunde für Politiker angekündigt. "Wie in den letzten Jahren wird es keine Erhöhung geben", hieß es aus dem Büro von Kanzler Werner Faymann.

Auch der Sprecher von Vizekanzler Michael Spindelegger bestätigte, dass die Gehälter der Volksvertreter im Jänner nicht erhöht werden sollen: "Das ist ein symbolisches Zeichen." Man werde nun alle notwendigen Schritte setzen, damit der entsprechende Beschluss in der Dezember-Sitzung des Nationalrats über die Bühne gehen kann. Das Sparpotenzial dieser Maßnahme wird mit rund drei Millionen Euro beziffert.

Die nötige Gesetzesänderung ist Verfassungsmaterie und braucht eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Diese sollte aber kein Problem sein, nachdem sich das BZÖ bereits zuvor für eine Nulllohnrunde stark gemacht hatte. Auch vonseiten der FPÖ hieß es auf Anfrage, man sei ohnehin immer für diesen Schritt. Der Grüne Dieter Brosz ließ ausrichten, man werde sich keiner Debatte verschließen: "Wir warten jetzt einmal die Anträge ab, die da kommen."

Bucher will Gehälter um zehn Prozent kürzen
Am Sonntagvormittag - kurz bevor sich SPÖ und ÖVP zu Wort meldeten - hatte das BZÖ angekündigt, eine Nulllohnrunde für Politiker in der nächsten Nationalratssitzung zu beantragen. "In Zeiten von Schuldenbremse und Sparpaketen als Regierung klammheimlich die Politikergehälter erhöhen zu wollen, ist eine Frechheit. Wasser predigen und Wein trinken wird es mit dem BZÖ nicht spielen", so Bündnisobmann Josef Bucher, der sogar so weit geht, die Gehälter generell um zehn Prozent kürzen zu wollen.

Letzte Gehaltserhöhung Mitte 2008
Zuletzt waren Politiker-Bezüge Mitte 2008 angehoben worden, die nächste Anhebung wäre laut Gesetz mit Anfang 2012 fällig. Der Anpassungsfaktor für die Politiker-Einkommen richtet sich nach der durchschnittlichen Inflationsrate vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der Erhöhung der ASVG-Pensionen für das laufende Jahr, wobei der niedrigere Betrag herangezogen wird. Heuer ist dem Vernehmen nach mit 2,7 Prozent zu rechnen, das wäre die Höhe der Pensionsanpassung.

Das Bundesbezügegesetz regelt unter anderem die Einkommen von aktiven und ehemaligen Mitgliedern des Nationalrats, des Bundesrats und der Regierung sowie jenes des Bundespräsidenten. Auch österreichische EU-Parlamentarier, die Mitglieder der Volksanwaltschaft sowie der Präsident des Rechnungshofs werden von diesem Gesetz erfasst. Die Einkommen von Landeshauptleuten, Landtagsabgeordneten etc. sind Landessache. Das Bezügebegrenzungsgesetz schreibt hier Obergrenzen vor, und die Anpassung erfolgt analog zur Bundesebene.

Ausgangspunkt für die Gestaltung der Bezüge ist in beiden Gesetzen das Gehalt der Nationalratsabgeordneten (derzeit 8.160 Euro). Ein Minister oder Landeshauptmann bekommt das Doppelte, der Bundeskanzler das Zweieinhalbfache. An der Spitze der Gehaltspyramide steht der Bundespräsident mit derzeit 22.848 Euro, der Kanzler kommt auf 20.400, der Vizekanzler auf 17.952 Euro, Abgeordnete beziehen im Nationalrat 8.160 Euro, im Bundesrat 4.080 und in den Landtagen 6.528 Euro.

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