Der Frau wurde vorgeworfen, die insgesamt 25 Container mit jeweils 20.000 Kilogramm fälschlicherweise als Ackerlauch deklariert zu haben, obwohl es sich dabei um gemeinen Knoblauch handelte. "Man könnte meinen, dass es sich dabei doch nur um Gemüse handelt und das keine große Rolle spielt", sagte der Staatsanwalt.
Doch: Ackerlauch unterlag im besagten Zeitraum keinen Einfuhrbeschränkungen und war mit wesentlich geringeren Zöllen belegt, sodass sich die Unternehmerin immerhin 762.500 Euro "erspart" haben soll. Der Staatsanwalt kreidete ihr deshalb gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung an.
Für EU ist seit 2010 Ackerlauch gleich Knoblauch
Für die Geschäftsfrau war der Tatbestand "weder subjektiv noch objektiv erfüllt", wie ihre Verteidigerin ausführte. Die Europäische Kommission habe erst im Juli 2010 klargestellt, dass für Ackerlauch - in der Branche auch als Elefantenknoblauch bekannt - zolltechnisch dieselben Bestimmungen gelten wie für den gemeinen Knoblauch. Bis dahin sei das zwar nicht in Österreich, aber in EU-Staaten wie Großbritannien, Italien und den Niederlanden der Fall gewesen.
"Überall in Europa wurde zu den niedrigeren Zöllen geliefert", gab die Angeklagte zu Protokoll. Sie wurde schließlich freigesprochen: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ihr jedenfalls kein vorsätzlich strafbares Handeln nachzuweisen war. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.










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