Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor soll schwer angeschlagen sein, was mittlerweile auch von einem orthopädischen und einem neurologisch-psychiatrischen Gutachten bestätigt wird, die der zuständige Richter einholen hatte lassen. Zwettler bekam daher, wie bereits im Mai dieses Jahres, einen befristeten Strafaufschub gewährt (siehe Infobox).
Hafttauglichkeit immer bezweifelt
Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor war im Dezember 2010 vom Obersten Gerichtshof wegen Untreue für schuldig befunden worden. An der Hafttauglichkeit des Nachfolgers von Helmut Elsner hatte es schon damals Zweifel gegeben.
Von allen BAWAG-Angeklagten hatte bisher nur Elsner das Haftübel verspürt. Er hatte die Höchststrafe von zehn Jahren ausgefasst und musste fast viereinhalb Jahren hinter Gittern ausharren. Seit Juli 2011 ist er aus gesundheitlichen Gründen wieder auf freiem Fuß.
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