Prostitutionsgesetz

Wien: Aus für Straßenstrich in Wohngebieten

Österreich
01.11.2011 09:05
Am Dienstag ist das neue Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft getreten. Kernstück der Novelle ist das Verbot des Straßenstrichs in Wohngebieten. Hier wird es allerdings fünf Ausnahmebereiche geben. Zwei dieser Erlaubniszonen sind in Teilabschnitten des Gürtels vorgesehen.

Für Sexarbeiterinnen gibt es außerdem bürokratische Erleichterungen und geringere Strafen. Die Polizei hat angekündigt, die Prostituierten anfangs über die neuen Bestimmungen vorrangig informieren zu wollen. Ab Donnerstag soll dann verstärkt kontrolliert und angezeigt werden.

Das Prostitutionsgesetz umfasst außerdem strengere Regeln für Freier und Bordelle. Freier können - anders als bisher - nun belangt werden. Ihnen droht eine Strafe von 500 Euro, falls sie in verbotenen Zonen anbahnen. Außerdem gibt es ab sofort eine Melde- bzw. Genehmigungspflicht für Bordelle. Bereits bestehende Häuser haben bis Ende 2012 Zeit, diese nachzuweisen. 

Laufhäuser im Visier
Die Behörden haben allerdings bereits einige Laufhäuser im Visier, die keinesfalls den neuen Auflagen entsprechen würden, hieß es zuletzt aus dem Büro der zuständigen SPÖ-Stadträtin Sandra Frauenberger.

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