Bub (9) starb qualvoll

Tödliches Spiel im Korn-Kipper: Nachbarn schuldig!

Gericht
24.04.2023 11:51

Im Salzburger Seekirchen standen am Montag zwei Landwirte vor Gericht. Anklagevorwurf: Weil die Männer ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hätten, sei das neunjährige Nachbarskind qualvoll in einem Getreideanhänger erstickt. Der Vorfall im Juli 2022 versetzte ganz Lamprechtshausen, die Heimatgemeinde der Angeklagten und dem Opfer, in Schock.

„Wir wissen alle, was Tragisches passiert ist. Trotzdem muss diese Verhandlung durchgeführt und dem Recht Genüge getan werden.“ Mit diesen Worten eröffnete Richter Albrecht Mandl am Montag gegen 10.40 Uhr das Verfahren im Saal 1 des Seekirchener Bezirksgerichts. Vor Mandl nahmen ein Landwirt (56) und dessen Vater (77) Platz. Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung eines Kindes durch Unterlassen.

Fatales Spiel im Korn-Kipper
Thomas, der neunjährige Nachbarsbub, spielte am 18. Juli 2022 zusammen mit dem Sohn des Landwirts in einem Getreidekipper am Hof der Angeklagten in Lamprechtshausen (Flachgau). Dabei geriet Thomas durch einen Sog unter das Korn, blockierte einen Abflussschacht. Das nachfließende Korn erdrückte den Buben. Ein Notarztteam reanimierte den Buben noch, flog ihn ins Krankenhaus. Doch im Salzburger Uniklinikum verlor er den Kampf um sein junges Leben.

Beide Landwirte bisher unbescholten
Die beiden Landwirte, die bislang noch nie mit der Strafjustiz in Kontakt gekommen waren, erschienen ohne Anwalt. So ganz klar war beiden daher scheinbar nicht, was genau der juristische Vorwurf gegen sie ist. Richter Mandl fasste zusammen: „Sie haben zugelassen, dass die Kinder da spielen, obwohl die Vorschriften besagen, dass man das nicht darf. Der Vorwurf ist also: Sie hätten es verhindern können, wenn sie den Kindern verboten hätten, am Anhänger zu spielen.“

Geständnis nach Rechtsbelehrung
Nach der Erläuterung standen die Angeklagten zu ihrem fahrlässigen Verhalten. „Es hilft nicht. Es ist passiert“, äußerte sich der Altbauer. Nach einer Rechtsbelehrung durch den Richter räumte auch der Landwirt ein: „Ich habe die Aufsicht übernommen. Ich bekenne mich schuldig.“

Vier Monate auf Bewährung
Es setzte eine viermonatige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Die Probezeit wurde mit drei Jahren festgesetzt. Der Richter begründete das Urteil damit, dass die Gebrauchsanweisung des Kippers besagt, dass sich beim Betrieb niemand - vor allem kein Kind - im Nahbereich befinden darf. Außerdem dürfe der Anhänger laut Hersteller beim Abladen nicht betreten werden. Zu seinem Richterspruch meinte Mandl in Richtung der Angeklagten: „Dem Recht muss Genüge getan werden, auch wenn das niemandem hilft.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bezirksanwalt und Angeklagte können binnen dreier Tage ein Rechtsmittel einbringen.

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