Seit 17 Jahren liegen in Graz der SV Liebenau und ein Nachbar im Clinch. Nachdem die Fußballanlage auf einen zweiten Platz ausgeweitet worden war, kam der Mann nicht mehr zur Ruhe, es folgte sogar der Gang vor Gericht. Nun ist eine Lösung in Griffweite.
Seit 1975 wird den Mitgliedern des SV Union Liebenau Fußball mit Meisterschaftsbetrieb und das dementsprechende Training geboten. Zahlreiche Teams, angefangen von zwei Herren-Kampfmannschaften über eine Frauen-Kampfmannschaft bis hin zu Jugend- und Kindermannschaften, tragen auf der Sportanlage am Grazer Jägerweg ihre Spiele aus und machen sich fit. 2008 wurde sogar ein zweites Fußballfeld gebaut, da der Verein wuchs und der Bedarf größer wurde.
Lautstärke quälte Nachbarn
Seitdem schwelt allerdings ein unangenehmer Streit mit einem Nachbarn, der 2002 zuzog. „Mein Mandant hatte nichts gegen diesen zweiten Platz. Voraussetzung war allerdings, dass die beiden Plätze abwechselnd und nicht gleichzeitig bespielt werden“, sagt Anwalt Gerald Mader. Schlussendlich seien beide Plätze benutzt und zudem auch noch die durch ein Gutachten festgelegten Grenzwerte für Lärmemissionen überschritten worden.
Sport und Nachbarn dürfen sich gegenseitig nicht im Weg stehen. Wir sind daher enorm glücklich, endlich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden zu haben.
Anwalt Philip Neubauer vertritt den SV Liebenau
Schiedsrichterpfiffe, Torjubel, Schreie, Lautsprecher, Lautstärke der Musikanlage und Rasenmäher belasteten den Nachbarn immer mehr. Bis er 2018 mit Jurist Mader Klage beim Zivilgericht einbrachte.
Im folgenden Verfahren wurde schließlich ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Aus diesem ergab sich eine zum Teil sogar erhebliche Überschreitung der Werte. Ein weiterer Sachverständiger aus der Umweltmedizin kam zum Schluss, dass der Weiterbetrieb der Anlage nur mit gewissen Maßnahmen möglich sei, da der Nachbar sonst tatsächlich in seiner Gesundheit beeinträchtigt sei.
Die Verhandlungen laufen konstruktiv, wir sind auf einem guten Weg, und es sind bereits Taten erfolgt, die zu einer Erleichterung meines Mandanten geführt haben.
Anwalt Gerald Mader
„Erhaltung des Platzes hat oberste Priorität“
Anwalt Philip Neubauer vertritt den SV Liebenau. Für jeden der Beteiligten sei klar, dass ein Ende der Spielstätte auch das Ende einer sinnstiftenden Freizeiteinrichtung für viele Erwachsene, Kinder und Jugendliche bedeute. „Die Erhaltung des Platzes hat daher oberste Priorität“, betont Neubauer. Die gute Nachricht: Nach all den Jahren ist nun endlich eine außergerichtliche Lösung in Sicht, die dank intensiver, konstruktiver Gespräche beider Seiten zustande gekommen sei.
Doch wie sieht diese aus? Laut dem Juristen wird eine neue Flutlichtanlage installiert werden. Eine neue Tonanlage und ein elektrischer Rasenmäher wurden bereits angeschafft. Die bereits bestehenden Lärmschutzwände werden erweitert, was den entstehenden Lärm zum Nachbargrundstück noch mehr drosselt. Auch der Nachbar selbst habe sich bereit erklärt, einen gewissen finanziellen Anteil der dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
Jurist Mader: „Die Verhandlungen laufen konstruktiv, wir sind auf einem guten Weg, und es sind bereits Taten erfolgt, die zu einer Erleichterung meines Mandanten geführt haben.“ Anwalt Philip Neubauer bläst ins selbe Horn: „Sport und Nachbarn dürfen sich gegenseitig nicht im Weg stehen. Wir sind daher enorm glücklich, endlich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden zu haben.“
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