Rasche Urteile

Prozess um Semmeringtunnel: Angeklagte geständig

Steiermark
27.02.2023 15:06

Weil sie beim Tunnelbau Diesel und Baumaterialien im großen Stil abgezweigt hatten, wurden bereits fünf Männer verurteilt. Drei der Angeklagten standen am Montag erneut vor Gericht. Sie zeigten sich geständig. 

Das Verfahren gegen drei von ursprünglich sechs Beschuldigte hatte nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) wiederholt werden müssen. Drei Männer im Alter von 37 bis 50 Jahren mussten sich nun wegen Untreue verantworten und zeigten sich überraschend umfassend geständig. 

Baumaterialien und Diesel abgezweigt
Es ging um das Abzweigen von Baumaterialen und Diesel für die Baustelle, der dann schwarz an Landwirte in der Umgebung verkauft wurde. Der Schaden ging in die Millionenhöhe. Der Erstangeklagte, der bereits beim Prozess 2021 geständig war, blieb bei seiner Verantwortung. Durch seine Angaben wurden auch mehrere andere Verdächtige überführt. Einer der sechs Angeklagten vom ersten Prozess wurde allerdings freigesprochen.

Emotionale Geständnisse
Diesmal waren überraschend auch die anderen Beschuldigten geständig: „Irgendwann muss man zur Vernunft kommen. Ich lebe seit vier Jahren jeden Tag mit Existenzängsten“, sagte einer der Angeklagten. Der dritte Beschuldigte, der diesmal auch mit einem Geständnis im Gepäck nach Leoben angereist war, brach bei der Vernehmung in Tränen aus: „Ich steh‘ dazu.“ Er habe 20 Jahre seines Unternehmertums nie jemanden Geld geschuldet. Deshalb habe er auch nun volle Schadenswiedergutmachung geleistet und 567.000 Euro an die geschädigten Baufirmen zurückgezahlt.

Urteile noch nicht rechtskräftig
Wegen der Geständnisse verzichtete der Richter auf die Befragung weiterer Zeugen. Der Prozess war nach nur zwei Stunden abgeschlossen. Bei zwei der Männer blieb es bei bedingten Haftstrafen in der Höhe von zehn bis 18 Monaten. Einer der drei Angeklagten, fasste allerdings drei Jahre und drei Monate unbedingte Haftstrafe aus. Alle drei nahmen die Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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