Wieder ein Rosenkrieg

Vater drehte durch, Kinder flehten: „Hör auf!“

Kärnten
22.02.2023 18:45

Normalerweise rast er zu Einsätzen, um anderen Menschen zu helfen. Doch vor kurzem hat ein Kärntner Feuerwehrmann nichts Gutes getan: Als ihn die Ex-Partnerin betrunken nicht ins Haus lassen wollte, rastete er aus, fiel über sie und einen Kameraden her. Die Kinder wurden Zeugen der Gewalttat.

Nötigung, Körperverletzung, gefährliche Drohung - eine bei Beziehungsstreitigkeiten leider fast schon typische Anklage, die Staatsanwältin Denise Ebner gegen den 33-Jährigen erhebt. Vor knapp sechs Wochen - ja, so schnell kann es in Kärnten auch ein Strafverfahren geben! - habe er, so gibt er vor Richter Manfred Herrnhofer gleich zu, einfach Rot gesehen, als seine „Gerade-Erst-Ex-Lebensgefährtin“ und Mutter seiner Kinder für ihn nicht erreichbar gewesen sei.

Sozial engagierter „Rabiatling“
Nach einer Besprechung bei seiner Freiwilligen Feuerwehr sei er dann zu ihr gegangen: „Ich habe den Fuß in die Tür gestellt und plötzlich war da ein Kamerad von mir da, der sich blöd eingemischt hat!“ Er fegte der Frau die Brille von der Nase, fiel über den vermeintlichen Nebenbuhler her, würgte ihn, schrie Drohungen. „Ich hätte ihn umbringen können, in meiner Wut!“ Die Kinder weinten schon vor Angst: „Papa, hör auf, lass die Mama in Ruhe!“ Was also tun mit dem Rabiatling? „Sie engagieren sich privat und hauptberuflich bei sozialen Einrichtungen. Wie verhindern wir aber, dass Sie nach acht Bier auf ihre Ex-Partnerin losgehen?“ Hoch und heilig verspricht der Kamerad, sich zurückzuhalten: „Schon wegen der Kinder!“

Redakteurin Kerstin Wassermann berichtet aus Kärnten über Spruchreifes aus der Justiz. (Bild: Uta Rojsek-Wiedergut, Krone Kreativ)
Redakteurin Kerstin Wassermann berichtet aus Kärnten über Spruchreifes aus der Justiz.

Diversion statt beruflicher Konsequenzen
Rat Herrnhofer hat noch einige Tipps für den Floriani parat: „Akzeptieren Sie, dass es Aus ist. Ihre Ex-Partnerin hat ein Recht darauf, zu sagen, dass sie mit Ihnen nichts mehr zu tun haben will. Wenn das mit den Kindern nicht klappt, vereinbaren Sie über das Gericht das Besuchsrecht. Aber wenn noch irgendetwas vorkommt, geht’s für Sie ab in die benachbarte Justizanstalt!“ Vorerst bleibt es allerdings bei den mahnenden Worten: Der geständige Gewalttäter kommt ohne Verurteilung davon und geht mit 2000 Euro Geldbuße im Rahmen einer Diversion nach Hause. Diese bewahrt ihn auch vor beruflichen Konsequenzen, sofern die Staatsanwaltschaft dem Prozessausgang zustimmt.

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