Kinderpornos gehortet

TV-Star Teichtmeister verliert seine Engagements

Wien
13.01.2023 16:52

Schauspieler und Publikumsliebling Florian Teichtmeister steht am 8. Februar vor Gericht. Unfassbare 58.000 kinderpornografische Videos und Bilder wurden bei dem 43-Jährigen gefunden. Er ist geständig.

Die Enttäuschung vieler TV-Zuseher war groß, als „Die Toten von Salzburg“ am 6. Jänner ohne Major Peter Palfinger über die Bühne gingen. Der Kommissar weilte laut Drehbuch auf Kur, war nur in der Schlussszene am Schirm. Seit Freitag weiß man den wohl wahren Grund: Publikumsliebling Florian Teichtmeister ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt!

Der Strafantrag gegen den Schauspieler zieht einem die Gänsehaut auf: 58.000 Mediendateien auf 22 Datenträgern wurden bei der Hausdurchsuchung gefunden, 13 externe Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten mit widerwärtigstem Material sichergestellt. Die Abscheulichkeiten sammelte Teichtmeister laut Staatsanwaltschaft zwischen Februar 2008 und August 2021.

Teichtmeister drohen jetzt bis zu zwei Jahre Haft
Den Stein ins Rollen brachte die Ex-Freundin des Mimen. Bereits im Herbst 2021 berichtete die „Krone“, dass gegen einen preisgekrönten Schauspieler u. a. wegen Körperverletzung, Drogenmissbrauch und des Besitzes von Kinderpornos ermittelt wird. Wegen Letzterer landet der 43-Jährige nun vor dem Richter. Verhandelt wird am 8. Februar am Wiener Landesgericht. Gut möglich, dass die Öffentlichkeit ob der grausigen Details rasch ausgeschlossen wird.

Dem TV-Star drohen bis zu zwei Jahre Haft. Philipp Wolm und Michael Rami sind die Anwälte des einstigen Publikumslieblings: „Florian Teichtmeister wird sich im Hauptverfahren schuldig bekennen. Er war im gesamten Ermittlungsverfahren geständig, hat immer mit den Behörden kooperiert“, sagt Rami, der betont, dass „ihm ein rein ,digitales‘ Delikt vorzuwerfen ist, er also keinerlei strafbare Handlungen gegen Menschen gesetzt hat“.

Angeklagt ist Paragraf 207a (3) StGB

Wer sich eine pornografische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person verschafft oder eine solche besitzt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer sich eine pornografische Darstellung einer unmündigen Person verschafft oder eine solche besitzt.

Teichtmeister „mit sofortiger Wirkung entlassen“
Wie auch immer die Gerichtsverhandlung ausgeht, die steile Bühnen-, TV- und Filmkarriere des Wieners ist vorbei: Das Burgtheater trennt sich mit sofortiger Wirkung von dem Schauspieler, der zurzeit in dem Stück „Nebenan“ auf der Bühne steht: „Mit großem Entsetzen haben wir von den Ermittlungsergebnissen und dem anstehenden Strafverfahren gegen Florian Teichtmeister erfahren“, erklärte Direktor Martin Kušej. Man habe Teichtmeister „mit sofortiger Wirkung entlassen“.

Auch der ORF reagierte prompt: Man werde bis zur gerichtlichen Klärung keine Produktionen mit Florian Teichtmeister filmen oder ausstrahlen.

Zitat Icon

Florian Teichtmeister war im gesamten Ermittlungsverfahren geständig, hat immer mit den Behörden kooperiert.

Anwalt Michael Rami

Für „Corsage“ ist das Oscar-Rennen gelaufen
Besonders bitter ist die Causa für Regisseurin Marie Kreutzer und ihren Sisi-Film „Corsage“, in dem Teichtmeister die Hauptrolle des Kaisers Franz Joseph spielt. Die Chance, am 24. Jänner bei den Oscars unter die Top 5 der besten ausländischen Filme zu kommen, ist dahin. Angesichts der Anklage wird es so gut wie sicher zu keiner Nominierung durch die Academy kommen.

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