Weil es eine Afghanin fünfmal verabsäumte, das Magistrat über die monatelangen Besuche bei ihrer Tochter im Iran zu informieren, wirft ihr die Staatsanwaltschaft nun Sozialbetrug vor. Den Prozess schwänzt die 65-Jährige, verurteilt wird sie trotzdem.
„Wenn es darum geht, dass man Geld bekommt, dann kann man alles ausfüllen und verstehen. Aber, wenn es um Konsequenzen geht, scheitert das dann vielmals“, stellt Herr Rat im Wiener Landl fest. Und bei der Angeklagten funktioniert auch das Erscheinen bei Gericht nicht – es muss also in Abwesenheit verhandelt werden.
Auslandsaufenthalte müssen gemeldet werden
Die Afghanin ist seit acht Jahren in Wien, bezieht seitdem Mindestsicherung. Deutsch lernte die 65-Jährige nie. Das Formular der MA40 gibt es aber auch auf Arabisch und vielen anderen Sprachen, hält der Richter extra fest. Deshalb hätte die Frau wissen müssen, dass sie während eines Auslandsaufenthalts keine Sozialleistungen bekommt.
Über 19.700 Euro Schaden
Innerhalb von drei Jahren besuchte sie jedoch fünfmal – mehrere Monate lang – ihre Tochter im Iran. Das meldete sie jedoch nie beim Magistrat, kassierte weiter über 19.700 Euro an Sozialleistungen. Bei der Polizei fragte sie nach der Anzeige: „Wie soll ich mir denn die Auslandsaufenthalte bezahlen, wenn ich kein Geld bekomme?“ Bei der letzten Beschuldigtenvernehmung gibt sie jedoch an, dass sie verstanden hätte, dass sie bei der nächsten Reise Bescheid geben muss.
Den Schaden muss sie jedoch jetzt zurückzahlen. 100 Euro wird sie monatlich abgeben – von der Mindestsicherung, die sie weiterhin bekommt. Sie fasst außerdem zehn Monate bedingt aus. Das Urteil muss der 65-Jährigen noch zugestellt werden, also ist es nicht rechtskräftig.