Aus dem Gericht

Bewährungsstrafe für diebische Elster

Vorarlberg
20.12.2022 09:46
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Dreist waren nicht nur die Diebstähle: Wie sehr der Angeklagten die österreichische Justiz am Allerwertesten vorbeigeht, zeigt das Nichterscheinen der Rumänin zu ihrer Verhandlung.

Was bei den beiden Opfern, einer 73-jährigen Rentnerin aus Bregenz und einem 56-jährigen Mann aus Salzburg, Unverständnis hervorruft. Erst recht, als der Richter lediglich eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe über die diebische Elster aus Rumänien verhängt und die Opfer mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verweist.

Rumänin hat bereits fünf Vorstrafen in ihrer Heimat
Die Begründung: „Die Frau hat ja nur Schmiere gestanden, weshalb ihr auch nur eine Beitragstäterschaft zukommt.“ Dass die Frau aber in Rumänien bereits fünf Vorstrafen hat, spielt im jetzigen Urteil auch keine Rolle. In Österreich ist dies die erste Verurteilung. Angeklagt ist die arbeitslose Rumänin wegen gewerbsmäßigem Diebstahl, Sachentziehung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und schweren Betrug.

Im Februar wird sie im Lift eines Kaufhauses in Bregenz von einem Rumänen überwältigt und ausgeraubt, während die Angeklagte Schmiere steht. Die Beute: Eine Geldtasche mit 2000 Euro Bargeld und Kreditkarten. Die Täter entkommen. Der Mann des Opfers findet später das Portemonnaie in einem Mistkübel unweit des Einkaufsmarktes.

Dreister Diebstahl
Auch das zweite Opfer muss beim Einsteigen in den Zug feststellen, dass ihm seine Geldbörse fehlt. Neben 250 Euro Bargeld gehen auch sämtliche Kreditkarten ab. Und nachdem Klauen offenbar hungrig macht, zahlen die Diebe in Salzburg ihre Wegzehrung mit der Karte des Bestohlenen. Ob die Opfer je einen Cent über den Zivilrechtsweg zurückbekommen, ist eher unwahrscheinlich.

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