Fast 290 illegale Grenzgänger soll ein Arbeitsloser chauffiert haben, bis für ihn in Deutschkreutz die Handschellen klickten. Jetzt stand der Angeklagte vor Gericht. Er ist einer von bislang 342 Tätern, die heuer gefasst wurden.
Mit sinkenden Temperaturen geht die Zahl der Aufgriffe drastisch zurück. Während im Sommer innerhalb von sieben Tagen bis zu 3700 Migranten im Burgenland gemeldet wurden, waren es vergangene Woche 835. Der Kampf gegen illegale Migration geht unterdessen weiter.
75 Transporte
342 Schlepper nahm die Polizei seit Jänner fest – 169 waren es 2021. Die Handschellen klickten ebenfalls für jenen Österreicher mit türkischen Wurzeln, der sich am Montag vor Gericht in Eisenstadt verantworten musste. Ihm wurde vorgeworfen, in 75 Flüchtlingstransporte einer kriminellen Vereinigung verwickelt gewesen zu sein.
Numan K. (28) soll im Auftrag eines bislang nicht ausgeforschten „Ergin“ und eines Verwandten Migranten im Burgenland, in Niederösterreich oder Ungarn abgeholt haben, um sie nach Wien zu chauffieren. Insgesamt soll es sich heuer um fast 290 illegale Einwanderer gehandelt haben.
„Verminderte Intelligenz“
Festgenommen wurde K. am 22. September in Deutschkreutz, als er auf drei Grenzgänger gewartet hatte. Seither sitzt er in U-Haft. Auftraggeber „Ergin“ - daheim angeblich in Deutschland - kenne er nicht persönlich. „Ich habe von ihm nur die Standorte via WhatsApp erhalten“, gab K. zu Protokoll. Ein forensisch-neuropsychiatrisches Gutachten ortet bei dem Angeklagten „eine leichte Intelligenzminderung“.
Mein Mandant lässt sich demnach leicht beeinflussen, dennoch muss er gewusst haben, was er tut.
Verteidiger Andreas Schweitzer
Laut dem Anwalt sind vom Vorwurf der 75 Schlepperfahrten nur sechs übriggeblieben, die ausreichend mit Beweisen belegt werden konnten. K. fasste eine Haftstrafe von 20 Monaten aus - nicht rechtskräftig.
Hohe Strafe
„Das Urteil hat durchaus abschreckende Wirkung und zeigt, dass auch mit wenigen Schleppertouren die Strafe entsprechend hoch ausfallen kann. Gleichzeitig lässt die Verurteilung im Zusammenhang mit der psychischen Beeinträchtigung des Angeklagten andere Möglichkeiten des Strafvollzugs offen“, sagte Schweitzer.
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