René Benko befragt

Chorherr-Prozess: „Warum sind Sie dann hier?“

Wien
25.11.2022 16:18

Am fünften Tag im Bestechungsprozess um den Ex-Grünen Christoph Chorherr wurde der angeklagte Investor René Benko befragt. Dieser spielte seine Rolle bei Signa herunter.

Großer Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht: In gebückter Körperhaltung begab sich Immobilienjongleur René Benko zum Befragungspult. Es ist Tag 5 im Bestechungsprozess rund um den Ex-Grünen Christoph Chorherr. Noch hat der von Richter Michael Tolstiuk geleitete Prozess, in dem es verkürzt gesagt um Spenden an Chorherrs Verein „S2Arch“ als mutmaßliches Bestechungsmittel für das Herbeiführen von Flächenumwidmungen geht, kaum Neues hervorgebracht.

„Massives Interesse an gewogener Amtstätigkeit“
Der 45-jährige Benko ist in Zusammenhang mit einer Signa-Spende in Höhe von 100.000 Euro an das Chorherr’sche Schulprojekt in Südafrika angeklagt, eingezahlt im November 2011. Bis 2013 war der Firmengründer einer der Signa-Geschäftsführer.

Laut Staatsanwaltschaft hätte er im Zusammenhang mit dem Projekt Hauptbahnhof-Business- Center „massives Interesse an einer gewogenen Amtstätigkeit des damaligen grünen Planungssprechers“ gehabt.

Der gegen ihn erhobene Vorwurf sei „falsch“, meinte der Tiroler: „Was mich wundert, ist die Verknüpfung der Spende 2011 mit einer Liegenschaft, die zu diesem Zeitpunkt den ÖBB gehört hat.“ Die Signa habe diese erst 2012 erworben. Die Vorlaufzeit für den Kauf seien rund sechs Monate gewesen. Angesprochen auf die Unternehmensstruktur, sagte er: „Wir haben in unserer Firmengruppe Hunderte Gesellschaften - es ist schwer, das alles zuzuordnen, vor allem, wenn es über zehn Jahre zurückliegt.“ Er selbst habe sich als Geschäftsführer zurückgezogen, sei im Beirat.

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Wir haben in unserer Firmengruppe Hunderte Gesellschaften - es ist schwer, das alles zuzuordnen, vor allem, wenn es über zehn Jahre zurückliegt.

René Benko

Unbequeme Frage einer aufmerksamen Schöffin
„Warum sind Sie dann hier? Und warum sind Sie das Gesicht der Signa?“, fragte eine aufmerksame Schöffin. „Das frage ich mich auch“, so die Antwort.

Im Falle einer Verurteilung Benkos wäre auf ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen von August 2013, in dem er zu einer mittlerweile getilgten bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt wurde, Bedacht zu nehmen. Bei einem Schuldspruch würde er „nur“ eine Zusatzstrafe bekommen.

WKStA-Ermittlungen auch in anderer Causa
Für Benko bleibt es jedoch ungemütlich. Die WKStA ermittelt in Zusammenhang mit dem Schmid-Geständnis gegen ihn. Demnach soll der Investor dem Ex-Generalsekretär im Finanzministerium (Anm.: Thomas Schmid) „für die parteiische Unterstützung im Steuerprüfungsverfahren seines Konzerns einen Vorteil, nämlich eine gut bezahlte Führungsposition in diesem Konzern, angeboten haben“, heißt es in einer Aussendung der WKStA. Sprich: Jobangebot gegen Steuererleichterung.

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