15-Jähriger verurteilt

„Erstes Mal ein Messer dabei“ – und stach schon zu

Gericht
02.05.2025 20:00

Er ist gerade einmal 15 Jahre alt und saß bereits drei Monate in Untersuchungshaft. Der Grund: Ende Jänner spuckte er einem anderen Schüler zuerst ein Zuckerl auf den Schuh, versetzte ihm dann einen Stich in den Rücken. Dabei: „Das war das erste Mal, dass ich ein Messer dabeihatte.“ Nach dem Prozess wird er enthaftet.

Freitagmittag am 31. Jänner vor einem Supermarkt in Wien-Margareten: Während andere gerade fürs Wochenende einkauften, kam es vor dem Geschäft zu einem blutigen Angriff. Von hinten stach der junge Syrer einem 14-Jährigen in den Rücken. „Das war mein erstes Mal, dass ich ein Messer dabei hatte“, beteuert der 15-Jährige vor den Schöffen. Trotzdem war er bereit, es zu benutzen.

Zuckerl auf den Schuh gespuckt
Die Vorgeschichte: „Er hat mit Lebensmitteln herumgeschmissen“, erklärt der angeklagte Schüler. Aus einer Art Zivilcourage heraus, hätte er das Opfer darauf angesprochen, es zurechtgewiesen. Die Stimmung kippte, als der 15-Jährige dem Jüngeren ein Zuckerl auf den Schuh spuckte – dafür kassierte er einen Faustschlag.

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Ich bin wirklich entsetzt, was auf den Straßen zwischen den Jugendlichen passiert.

(Bild: Anja Richter)

Verteidiger Andreas Schweitzer

„Und dann ist das eine in das andere übergegangen. Er ist nachgelaufen in einer Art Blackout und hat zugestochen“, so Anwalt Andreas Schweitzer, der den Burschen verteidigt. Der 14-Jährige kam glücklicherweise glimpflich davon und wurde nicht schwer verletzt. Aber: „Natürlich, so ein Stich in den Rücken ist gar nicht gut“, gibt Schweitzer zu. Sein Mandant sei jedoch von sich selber überrascht, dass er zu so etwas fähig war.

Bereits Schulpsychologin besucht
An etwaigen überschwänglichen Aggressionen ist der Richter aber genauer interessiert: „Haben Sie diese Probleme vorher schon gehabt?“ – „Ja, in der Schule“, antwortet der 15-Jährige. Vor seiner Festnahme besuchte er bereits einmal wöchentlich die Schulpsychologin. Gebracht hätte ihm das aber nichts, meint der junge Syrer.

Vielleicht hilft jedoch das nun angeordnete Anti-Aggressions-Training. Außerdem wird er zu zwölf Monaten teilbedingt verurteilt, zwei davon fest. Die saß er bereits in Untersuchungshaft ab. Er kann nach seinem Prozess also nachhause gehen. Nicht rechtskräftig.

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