Ein 22-Jähriger soll einer Snapchat-Freundin mit der Veröffentlichung eines freizügigen Bildes gedroht haben, wenn sie keine Beziehung mit ihm eingeht. Selten, aber doch können solche privaten Auseinandersetzungen vor Gericht enden. War es eine schwere Nötigung?
Wer einer flüchtigen Internet-Bekanntschaft intimes Bildmaterial anvertraut, kann rasch in eine unangenehme Situation geraten: Ein türkischstämmiger Verkäufer (22) lernte auf der Plattform Snapchat eine junge Frau kennen und traf sich „drei- oder viermal“ mit ihr. „Es kam dann zum Austausch von Fotos, eines war freizügigerer Natur“, schilderte die Staatsanwältin eingangs. Als sich die Frau entschloss, lieber doch nicht die fixe Freundin des Verkäufers werden zu wollen, soll er dies mit der angeklagten schweren Nötigung quittiert haben: Er werde nun das „Oben-ohne-Foto“ an die Familie der Frau weiterleiten.
Aber bei Ihrer Vernehmung vor der Polizei ist immer wieder vom Weiterschicken von Bildern die Rede.
Der Vorwurf der Richterin
„Kopf ist ja gar nicht zu sehen“
„Auf dem Bild ist ja der Kopf gar nicht zu sehen. Da wäre nicht einmal klar, ob die eigenen Eltern ihre Tochter erkennen“, hielt der Verteidiger dagegen. Und der 22-Jährige beteuerte, er habe trotz dieser Drohung gar kein freizügiges Foto besessen. „Aber bei Ihrer Vernehmung vor der Polizei ist immer wieder vom Weiterschicken von Bildern die Rede“, hielt die Richterin dem Mann vor. Dieser gab sich weiter ahnungslos, konnte nicht einmal seine eigene Handynummer nennen.
Angebliches Opfer erschien nicht
Zur Aufklärung hätte das Opfer beitragen können, doch die Frau zog es vor, am Verhandlungstag in der Türkei zu sein. Die Anzeige wegen Nötigung hatte sie im August nach einigen Tagen zurückgezogen. Freiwillig? Ihre Aussage wurde den Akten entnommen. Am Ende blieb der Richterin nur ein Freispruch übrig. Dem jungen Mann gab sie aber mit auf den Weg: „Ein Nein einer Frau ist ein Nein.“
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